Interview Inga Krämer zur Grundsteuer: "Mit einer Marktwerteinschätzung verschaffen sich Chefs einen Überblick"

Noch sind nicht alle Grundsteuerwertbescheide verschickt, Chefs können also noch agieren. Inga Krämer, Geschäftsführerin der fino taxtech in Kassel, erklärt, wie man sich mit einer Marktwerteinschätzung einen Überblick verschafft. Etwa entwickelte fino taxtech eine Software zur Grundsteuer, die Chefs nutzen können. Sie empfiehlt, die Daten der Bescheide mit jenen der Erklärung abzugleichen – um Fehler auszuschließen.

Liegt der Grundsteuerbescheid vor, können Immobilieneigentümer auch im Nachhinein eine Marktwerteinschätzung online abrufen. Mehrere Anbieter stehen zur Verfügung. Auf der Basis lässt sich entscheiden, ob man Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen möchte.
Liegt der Grundsteuerbescheid vor, können Immobilieneigentümer auch im Nachhinein eine Marktwerteinschätzung online abrufen. Mehrere Anbieter stehen zur Verfügung. Auf der Basis lässt sich entscheiden, ob man Einspruch gegen den Grundsteuerbescheid einlegen möchte. - © Smallroombigdream - stock.adobe.com
Wie können Handwerkschefs reagieren, wenn sie jetzt Post vom Finanzamt bekommen und die Einspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist?

Wenn der Wert der Immobilie im Bescheid höher ist als gedacht, sollten Immobilieneigentümer die Daten ihrer Erklärung mit dem Bescheid abgleichen und checken, ob der Fiskus richtig übernommen hat. Beim Finanzamt passiert noch extrem viel manuell. Daher kann es durchaus zu Zahlendrehern kommen. Im Zweifel erläutert man innerhalb von einem Monat im Einspruch die Abweichungen. Es geht also um eine einfache Korrektur. Andernfalls gibt es zumindest im Bundesmodell und in Baden-Württemberg die Möglichkeit, ein Sachwertgutachten erstellen zu lassen, um einen niedrigeren gemeinen Wert – also Verkehrswert – zu belegen, als vom Finanzamt angenommen.

Wann kommt so eine Marktwerteinschätzung infrage?

Dazu gibt es klare Vorgaben, die von Bundesland zu Bundesland variieren. Der Wert, den das Finanzamt festgesetzt hat, muss den Marktwert um mindestens 30 Prozent in Baden-Württemberg und mindestens 40 Prozent im Bundesmodell übersteigen. Dann kann es sich lohnen, einen Sachverständigen zu beauftragen, der den Wert verifiziert.

Das kostet aber doch mehrere hundert oder sogar mehr als tausend Euro. Und Immobilien­eigentümer haben in der Regel nur eine grobe Vorstellung davon, wie sich der Preis ihres Objektes bemisst. Wie geht man vor?

Man kann online eine Marktwerteinschätzung abrufen. Es gibt mehrere Anbieter, wir sind einer davon. Bei uns kann man für rund 110 Euro eine realistische Angabe des jeweiligen Werts der eigenen Immobilie bekommen und dann entscheiden, ob man die Sache weiterver­folgen möchte. Auch wenn sie kein offizielles steuer­relevantes Dokument ist, reagieren einige Finanzämter nach unserer Erkenntnis allein auf unsere Marktwerteinschätzung – jedoch können wir hierfür keine Garantie geben.

Wenn die Einspruchsfrist bereits vorbei ist, besteht keine Chance mehr auf Änderung?

Jedenfalls nur in Einzelfällen. Steuerzahler, die in einem Bundesland mit Bundesmodell ihren Sitz haben, können eine fehlerbeseitigende Wertfortschreibung einreichen. Die Differenz zwischen dem vom Finanzamt festgesetzten Wert und jenem, den ein Sachverständiger ermittelt hat, muss aber mindestens 15.000 Euro betragen.

Wie hilft Ihre Software Handwerksunternehmern bei dem ganzen Prozess?

Das Thema Grundsteuer ist mit der Reform nicht vorbei. Alle Änderungen am Gebäude oder am Grundstück will das Finanzamt wissen. Es wird eine Änderungserklärung notwendig, die sich mit unserer Software erstellen lässt. Für solche Änderungsanzeigen, die in Paragraf 228 Bewertungsgesetz geregelt sind, gelten bestimmte Fristen: In Baden-Württemberg und Hessen ist es der 31. Januar, ansonsten der 31. März des Folgejahres.

Sind solche Mitteilungen genauso aufwendig wie eine Feststellungserklärung?

Eigentümer sind gesetzlich verpflichtet, eine Erklärung abzugeben. Abwarten und Augen zu, ist immer schlecht. So drohen Sanktionen von Verspätungszuschlägen bis zur Prüfung des Tatbestands der versuchten Steuerhinterziehung. Es gibt zwei Optionen: Für die Änderung ist der Erklärungsvordruck „Grundsteuer-Änderungsanzeige GW-5“ beim Finanzamt einzureichen. Alternativ gibt man eine vollständige Grundsteuererklärung ab

Die Interviewpartnerin zum Thema Marktwerteinschätzung

Inga Krämer, Geschäftsführerin des IT-Hauses fino taxtech in Kassel. Das Unternehmen ist Partner der Datev in Nürnberg.

Inga Krämer, Geschäftsführerin des IT-Hauses fino taxtech in Kassel. Das Unternehmen ist Partner der Datev in Nürnberg.

Zugehörige Themenseiten:
Immobilien, Kommunale Abgaben und Steuerbescheid