Wollen Sie auch nicht miesepetrig ins neue Jahr starten? Wir jedenfalls finden: No way und machen Mut auf Change und neue Chancen. Lesen Sie die wichtigsten News im Bereich Steuern und Recht, die Handwerkschefs den Alltag erleichtern. Und freuen Sie sich auf ein fulminantes 2025.

Steuern bei Photovoltaik: Anlagen auf Gewerbeimmobilien bleiben steuerfrei
Das Jahressteuergesetz 2024 ging am 22. November durch den Bundesrat. Damit ändern sich die Regeln für Photovoltaikanlagen. Steuerfrei bleiben jetzt auch jene neuen Anlagen, die auf sonstigen Gebäuden wie Gewerbeimmobilien installiert sind. Sie dürfen nicht mehr Leistung bringen als maximal 30 kWh (peak) – also wie auch bei Einfamilienhäusern. „Pro Steuerpflichtigem beträgt die Bruttoleistung insgesamt höchstens 100 KWh (peak)“, erläutert Steuerberater Oliver Hubl, Partner der Kanzlei Hubl und Partner in Alfter bei Bonn. Wichtig: Das ist eine Freigrenze. Wenn mehr erzeugt wird, ist der Fiskus an der Stromerzeugung beteiligt. Die Neuerung betrifft nur Anlagen, die ab 2025 angeschafft, installiert oder erweitert werden.

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