Berufskrankheiten, Energieeffizienz, Energiesparen, IT-Sicherheit und IT-Trends
In den Bereichen "Betrieb" und "Finanzen" warten auch 2021 wieder einige Änderungen auf Unternehmer und Firmenchefs. Neuerungen, die Sie unbedingt beachten sollten, haben wir hier für Sie übersichtlich zusammengestellt.
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Das gilt rechtlich beim Mindestlohn(PDF, 96,22 kB)
Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Die Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) erfolgt in zwei Schritten: Ab 1. Januar 2021 übermitteln die Ärzte die Daten elektronisch an die Krankenkassen. Obwohl Arbeitgeber ihre Prozesse erst ab 2022 an die neuen digitalen Abläufe anpassen müssen, ist es sinnvoll, mit der Umstellung schon jetzt zu beginnen. Das gilt vor allem für die Einführung eines elektronischen Datenaustauschsystems, mit dem der Arbeitgeber künftig die elektronische AU abrufen kann. Denn die bisher vorgeschriebene Vorlage der Bescheinigung durch den Arbeitnehmer entfällt, stattdessen ist der Arbeitgeber nun in der Holschuld.
Berufskrankheiten
Die für Entschädigungsleistungen bei einer beruflich bedingten Erkrankung zuständige Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) wird zum Jahresbeginn 2021 in einigen Punkten geändert. Besonders wichtig für betroffene Chefs und Mitarbeiter ist der Wegfall des Unterlassungszwangs: Bisher galt für bestimmte Berufskrankheiten die Vorgabe, dass ein erkrankter Mitarbeiter mit Verdacht auf eine bestimmte Berufskrankheit keine Arbeiten mehr durchführen darf, bei denen das Risiko besteht, dass die Krankheit sich verschlimmert oder wieder auflebt. Verstieß ein Arbeitnehmer gegen den Unterlassungszwang, verspielte er sein Recht auf Anerkennung einer Berufskrankheit. Weil viele Arbeitnehmer es sich nicht leisten konnten, der krank machenden Tätigkeit fernzubleiben, sparten die Berufsgenossenschaften große Summen, während die Belastung der Betroffenen kontinuierlich stieg. Mit der Neuregelung können Beschäftigte nun ohne Folgen für die Anerkennung an ihrem bisherigen Arbeitsplatz weiterarbeiten.
Mindestlohn und Mindestausbildungsvergütung
Ab Januar 2021 steigt der Mindestlohn auf 9,50 Euro pro Stunde, ab Juli 2021 ist eine weitere Anhebung um zehn Cent auf dann 9,60 Euro pro Stunde vorgesehen. Arbeitgeber müssen jeweils die bestehenden Arbeitsverträge an die neuen Mindestgrenzen anpassen. Gleiches gilt für die Mindestausbildungsvergütung. Diese steigt ab Januar 2021 auf monatlich 550 Euro.
Nur noch mobile Webseiten
Weil seit einigen Jahren mehr Suchanfragen übers Handy als über den PC gestellt werden, zieht Google mit seinem Google-Mobile-First-Index nach: Ab März 2021 werden nur noch die Suchergebnisse angezeigt, die für mobile Geräte optimiert sind. Für Betriebe bedeutet das, sie müssen ihre Websites mit allen Inhalten wie Text, Bild und Video, die nur für den Desktop-Computer aufbereitet sind, den mobilen Standards anpassen, wenn sie keine Besucher verlieren wollen. Gute Anhaltspunkte zur Optimierung der eigenen Website bietet die Google Search Console .
EU- Datenaustauschprogramm Gaia X
Um sich von den großen IT-Konzernen aus den USA und China unabhängig zu machen, haben 22 Unternehmen – darunter die Deutsche Telekom – mit Gaia X ein Datenaustauschprogramm mit Sitz in Brüssel entwickelt. Die Open-Source-Anwendung erlaubt es, Daten untereinander branchen- und länderübergreifend sicher auszutauschen. Damit soll es europäischen Unternehmen ermöglicht werden, datenbasierte Geschäftsmodelle voranzutreiben. Im neuen Jahr bringen die Initiatoren zunächst eine erste Version an den Start, um darüber Prototypen zu entwickeln und kritische Funktionalitäten zu testen.
Energieeffiziente Gebäude
Der Klimaschutzindex 2021 der Umweltorganisation Germanwatch und des NewClimate Institute weist Deutschland im Ranking von insgesamt 57 Nationen den 19. Platz zu. Grund für das mittelmäßige Abschneiden ist der schleppende Ausbau der erneuerbaren Energien. Einen Ansporn zur Besserung liefert nun die neu konzipierte Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Ab dem neuen Jahr werden die bestehenden Förderprogramme im Gebäudebereich zu einem einzigen Förderangebot gebündelt – mitsamt den Aspekten der Energieeffizienz und erneuerbaren Energien. Das ist ein Beitrag zu einem vereinfachten Handling und verbessertem Förderüberblick.