Viele Handwerksunternehmer arbeiten mit Auftraggebern aus dem Ausland. Mit Akkreditiven und Bürgschaften lässt sich das Zahlungsausfallrisiko bei Auslandsforderungen minimieren. Doch es gibt rechtliche Fallstricke zu beachten.

Die Eidgenossen sind die Besten. Unternehmen mit Sitz im Nachbarland haben eine vergleichsweise gute Zahlungsmoral. Innerhalb von 57 Tagen fließt nach einer Erhebung des Instituts Allianz-Trade Schweiz das Geld. „Den Schweizern sagt man seit jeher eine gute Zahlungsmoral nach“, erklärte CEO Jan Möllmann bei Veröffentlichung der Studie im vergangenen Jahr. Der Experte warnte aber: „Das ist keine Garantie. Wir beobachten immer mehr Großinsolvenzen. Diese können für Lieferanten schnell gefährlich werden.“
Wenn schon der Export in ein Land mit traditionell zuverlässigen Zahlern schwierig werden kann, sollten Unternehmer Auslandsforderungen in unsicheren und geopolitisch kritischen Zeiten wie diesen generell absichern. Experten gehen davon aus, dass in 2025 die Insolvenzen hierzulande wie auch jenseits der deutschen Grenzen tendenziell steigen. Akkreditive sind hier ein etabliertes Instrument, um das Risiko eines Zahlungsausfalls zu minimieren. Rechtlich gilt es einiges zu beachten:
Akkreditive: So funktioniert es, die Sicherheit über die Bank einzuholen
Bei dem so genannten Letter of Credit (LoC) gibt die Hausbank des Kunden im Ausland ein Schuld- oder Zahlungsversprechen. „Beim Akkreditiv übernimmt die Bank des Importeurs gegenüber dem Exporteur ein abstraktes Zahlungsversprechen. Statt des Kunden ist die Bank in der Pflicht“, sagt Markus Schmauder, Leiter der Fachberatung Global Trade & Export Finance bei der Landesbank Baden-Württemberg.
Es gibt dazu kein Gesetz, wohl aber „einheitliche Richtlinien und Gebräuche für Dokumenten-Akkreditive“. Man spricht von einem Handelsbrauch. Das Kreditinstitut überweist den vereinbarten Betrag, sobald im Akkreditiv exakt festgelegte Dokumente vorliegen und vorgegebene Bedingungen eingehalten werden. Welche genau, stimmen die Parteien erst miteinander ab und vereinbaren sie dann mit der eröffnenden Bank. Damit kann der Exporteur sicher sein, den geforderten Betrag zu einem bestimmten Termin zu erhalten – vorausgesetzt, der Exporteur erfüllt die Bedingungen des Letter of Credit zu 100 Prozent und die Auslandsbank weist in punkto Bankenrisiko und Länderrisiko eine entsprechende Bonität auf.Denn die gewährleistet die Zahlung.
Handelt es sich um ein Akkreditiv einer großen und bekannten Bank im Ausland mit einem guten Ruf, ist der Unternehmer schon gut aufgestellt. Bei einer weniger renommierten Bank lassen Unternehmer die Bonität vorab prüfen, man spricht von einem bestätigten Akkreditiv. Thomas Leppin , Leiter der Auslandsabteilung der Hamburger Sparkasse (Haspa) sagt: „Wir übernehmen das Risiko des Unternehmers (Banken- und Länderrisiko) und raten aufgrund der aktuellen geopolitischen Lage unbedingt dazu, Aufträge durch ein so genanntes bestätigtes Akkreditiv abzusichern.“
Abschluss eines Dienstvertrags: Jedes Komma muss bei Auslandsforderungen in der Rechnung stimmen
Im Prinzip gibt der Importeur seinem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung zu einem bestimmten Zeitpunkt einzuleiten. Die so genannte Dokumentenstrenge ist höchst relevant. Heißt: Bei der Rechnungsstellung etwa ist jeder Punkt und jedes Komma zu beachten. Hier dürfen keine Fehler passieren, weil die Bank sonst nicht überweist. Die Angaben zur Ware müssen exakt übernommen werden, damit die Bank im Ausland prüfen kann, ob die Vorgaben so eingehalten werden.
Fehler etwa in der Rechtschreibung können zwar später noch korrigiert werden, doch das kostet Zeit. Entsprechend überweist die Akkreditivbank aus dem Ausland das Geld eventuell verzögert. Schlimmer noch, falls Termine nicht eingehalten werden oder falls falsch geliefert wird. Dann kann die Akkreditivbank die Zahlung verweigern. Die Beschreibung der Ware sollte genauso überprüft werden wie die richtige Anschrift bis hin zum Namen des Vertragspartners.
Überweisung durch die Bank ohne Zustimmung des Auftraggebers
Ähnlich bewährt und akzeptiert wie Akkreditive sind Garantien oder Avale. Die Bank verpflichtet sich hier, auf Zahlungsaufforderung des Gläubigers hin zu leisten. Sie überweist, ohne den Auftraggeber vorher zu fragen, nur aufgrund der in der Garantie genannten Bedingungen.
Eine von einer Bank im Ausland ausgestellte Garantie unterliegt – falls nichts anderes vereinbart ist – deren rechtlichen Vorgaben. Im Zweifel wählen die Parteien einen international anerkannten Standard. Garantien können übrigens ebenso Anzahlungen absichern, beispielsweise wenn der Importeur bereits vorab einen hohen Anteil der Auftragssumme begleicht. Bekommt er später keine Leistung – etwa, weil sein Vertragspartner vorher Insolvenz anmeldet –, ist die Zahlung auf diese Weise abgesichert.