Altersvorsorge im Handwerk Altersvorsorge mit ETFs: Steuern sparen durch cleveres Handling des Depots

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Altersvorsorge, Indexfonds und Steuerstrategien

Handwerkschefs, die mit ETFs (Exchange Traded Funds) für den Ruhestand vorsorgen, sollten sich auch damit befassen, wie viel Steuern das Finanzamt womöglich bei der Auszahlung kassiert und gezielt gegensteuern. Denn wer parallel mehrere ETFs mit regelmäßigen Raten füllt oder Aktien auf verschiedenen Depots verwaltet, kann stattliche Summen sparen.

Altersvorsorge mit mehreren ETFs und gezielter Planung der Auszahlung.
Altersvorsorge mit mehreren ETFs und gezielter Planung der Auszahlung. - © Stratocaster - stock.adobe.com

Selbstständige Handwerker sind für ihre Altersvorsorge selbst verantwortlich. In Zeiten vor der Selbstständigkeit haben sie eventuell Einzahlungen in die Deutsche Rentenversicherung geleistet, die aber selten zur Absicherung des Ruhestandes ausreichen. Sie tun daher gut daran, sich aktiv mit ihrem Auskommen im Ruhestand auseinanderzusetzen. Am besten passiert dies bereits in jungen Berufsjahren, um durch Vermögensaufbau in der aktiven Berufsphase später sorglos ins Rentenalter zu starten.

Vorsorge: ETF als Alternative zu klassischen Produkten

Seit 2023 können Altersvorsorgebeträge (bis zu 26.527 Euro für einzeln zur Einkommensteuer Veranlagte, 53.56 Euro für gemeinsam Veranlagte) steuerlich als Sonderausgaben gelten, die Beiträge sind allerdings an spezielle Produkte gebunden, die in der Vergangenheit keine hohe Rentabilität erzielten. Im langjährigen Vergleich schneiden sogenannte ETFs am besten ab. Es handelt sich um börsengehandelte Indexfonds, die einen möglichst breiten Markt passiv abbilden. Dies ist auch der Grund, weshalb sich die Anlageform zunehmender Popularität erfreut.

Altersvorsorge planen: Mit Ausschüttungen und Verkauf von Wertpapier-Anteilen

Nichts desto trotz: Die Ausschüttungen von Wertpapieren reichen in der Regel nicht aus, den Lebensunterhalt zu bestreiten. Daher kalkulieren Chefs den Verkauf von Anteilen als Teil der Altersversorge mit ein. Doch auch hier ist Vorsicht geboten, denn steuerliche Aspekte werden bei der Gestaltung häufig nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt, da die Kapitalertragssteuer ohnehin wenig Gestaltungsspielraum bietet. Beim Verkauf sind Gewinne, als Differenz zwischen Kauf- und Verkaufspreis zu versteuern, wobei das „First in, first out“ (FIFO) Prinzip gilt. Das bedeutet, die Anteile, die zuerst gekauft wurden, werden fiktional wieder zuerst verkauft. Mit alten Anteilen wurden höchstwahrscheinlich die größten Gewinne erzielt, weil diese am längsten gehalten wurden. Die Crux dabei: Höhere Gewinne führen zu höheren Steuern. Die Versteuerung kann jedoch verringert werden.

Tipp für Anleger: Nach zehn Jahre den ETF wechseln

Und das geht so: Es wird nicht immer der gleiche ETF dauerhaft bespart, sondern nach einer gewissen Zeit ein neuer ETF ausgewählt. Dies ist möglich, ohne die Anlagestrategie zu wechseln, weil konkurrierende Anbieter in der Regel gleiche Produkte zu ähnlichen Kosten im Programm führen. Insbesondere wenn der weltweite MSCI World Index bespart wird, der einen historischen Zuwachs von 7,1 Prozent jährlich erzielt, gibt es Angebote verschiedener Wettbewerber. Setzt man etwa einen Zeitraum von dreißig Jahren zwischen Beginn der Ansparphase und dem Beginn der Entnahmen an, könnten Sie nach jeweils zehn Jahren den Anbieter wechseln. Dabei sind die zehn Jahre keine absolute Größe. Mit einer kürzeren Ansparphase oder sehr hohen Ansparsummen können Sie die Zeiträume des Anbieterwechsels auch verkürzen. Allerdings sollten Sie dann im Auge haben, dass die die steuerlichen Vorteile mit abnehmenden Zeiträumen tendenziell sinken. In der Entnahmephase verkaufen Sie den jüngsten ETF zuerst, da er selbst mit einer positiven Entwicklung den geringsten Gewinn erzielt hat und damit die niedrigsten oder gar keine Steuern verursacht.

Rechenbeispiel: Ansparphase und Entnahme gezielt planen

Dieses Rechenbeispiel, das Finanztip.de erstellte, zeigt die Vorgehensweise: Statt durchgehend den gleichen ETF zu besparen, wird das Investment im Lauf der Zeit auf drei verschiedene ETFs aufgeteilt:

  • ETF 1: Mit 37 einmalige Investitionen von 36.000 EUR, was 300 EUR/Monat über zehn Jahre (von 28 bis 37) entspricht
  • ETF 2: Mit 47 einmalige Investitionen von 48.000 EUR, was 400 EUR/Monat über zehn Jahre (von 38 bis 47) entspricht
  • ETF 3: Mit 57 einmalige Investitionen von 60.000 EUR, was 500 EUR/Monat über zehn Jahre (von 48 bis 57) entspricht

Insgesamt befinden sich mit einer angenommenen Rendite von 7 Prozent pro Jahr mit 67 Jahren 578.000 Euro brutto im Depot. Der Betrag teilt sich folgendermaßen auf: ETF 1 mit 274.000 Euro, ETF 2 mit 186.000 Euro, ETF 3 beinhaltet 118.000 Euro.

Kluge Voraussicht: So erfolgt die Entnahme in mehreren Schritten

Die Entnahme ist in drei Schritten geplant: 180.000 Euro mit 67, 300.000 Euro mit 77 und 420.000 Euro mit 87 Jahren – jeweils netto, nach Steuern. Die Entnahmen steigen an, weil Pflegebedarf und Inflation berücksichtigt werden. Die noch nicht verkauften Anteile nehmen weiterhin mit jährlich 7 Prozent an Wert zu. Wenn auch anders gerechnet werden muss, greift der Effekt auch, wenn etwa zum Ende der aktiven Berufsphase eine einmalige Entnahme geplant ist, beispielsweise um eine Immobilie zu erwerben.

Steuer: So viel bezahlen Anleger, wenn Anteile aus einem ETF verkauft werden

Wurde ein einziger ETF bespart, werden bei Verkauf die ältesten Anteile steuerlich angesetzt. Diese Anteile haben über die Jahre höhere Gewinne erzielt als die jüngeren. Diese Gewinne werden mit 18 Prozent versteuert (30 Prozent sind durch die Teilfreistellung steuerfrei, beim Rest werden Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent und Solidaritätszuschlag fällig).

Damit 180.000 Euro netto zufließen, müssen aufgrund der höheren Steuern höhere Entnahmen aus dem ETF erfolgen, als dies bei später erworbenen Anteilen notwendig wäre. Entsprechend bleibt weniger Geld im ETF zurück, das sich in den 20 Jahren bis zur letzten Entnahme weiter vermehren kann. Nach der letzten Entnahme mit 87 verbleiben Anteile mit einem Nettowert von 165.000 Euro im Depot.

Anteilsverkauf: So hoch ist der Steuervorteil, wenn drei ETFs bespart wurden

Mit der Strategie, drei ETFs zu besparen, nimmt die Rentabilität zu: Das Depot besteht nicht aus einer, sondern aus drei ETF-Positionen:

  • ETF 1 (verwendet von 37 bis 47)
  • ETF 2 (verwendet von 47 bis 57)
  • ETF 3 (verwendet von 57 bis 67).

Jeder der drei ETFs kann gezielt veräußert werden. Für die erste Entnahme von 180.000 Euro werden vollständig 118.000 Euro aus ETF 3 – dem jüngsten der drei ETFs mit den niedrigsten Gewinnen und Steuern – plus 62.000 Euro aus dem ETF 2, dem zweitjüngsten entnommen. Mit 77 wird der Rest von ETF 2 entnommen und ETF 1 teilweise aufgelöst. Mit 87 erfolgt letztmalig die Entnahme aus ETF 1. Der verbleibende Wert beträgt nicht 165.000 Euro netto, sondern 193.000 Euro – das sind somit 28.000 Euro mehr.

Aktienanlage: Ein zweites Depot minimiert die Steuerlast

Neben dem Ansparen von ETFs werden spezielle Fonds oder einzelne Aktien angespart. In diesem Fall ist ein Anbieterwechsel nicht möglich, allerdings gibt es eine weitere Möglichkeit, die zu vergleichbaren Resultaten wie bei den ETFs führt: die Anlage eines weiteren Depots. Verschiedene Kreditinstitute bieten die Möglichkeit ein zweites Depot einzurichten, so dass auf eine neue Bankverbindung verzichtet werden kann. Aber selbst die Eröffnung eines neuen Kontos ist heute einfach. Wiederrum kann bei einem Verkauf ausgewählt werden, aus welchem Depot Verkäufe erfolgen. Der Steuereffekt ist der gleiche wie beim oben aufgezeigten Verfahren.