Jahresausblick Was uns im Jahr 2022 erwartet: Mobilität und Fuhrpark

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Über CO2-Preis und Förderungen sollen immer mehr Anreize für Elektromobilität geschaffen werden. Dazu müssen Führerscheine umgetauscht und Verbandskästen ergänzt werden. Das Jahr 2022 bringt für Autofahrer und Fuhrparkverantwortliche wichtige Änderungen und Neuerungen. Darauf müssen Sie sich einstellen.

Was uns 2022 erwartet: Fuhrpark
Spritpreise, Bußgeldkatalog und Führerschein-Umtausch: 2022 werden Autofahrer und Fuhrparkverantwortliche viele Gelegenheiten haben, sich über gestiegene Preise zu ärgern. - © Valery Kachaev - stock.adobe.com

Höhere Spritpreise

Die nächste Stufe der CO2-Preise steht 2022 an: So klettern die Abgaben von 25 auf 30 Euro pro Tonne CO2. Ein Anstieg, der sich kommendes Jahr bei den Spritpreisen bemerkbar macht. Der Benzinpreis geht um etwa 8,4 Cent rauf, der Dieselpreis um rund 9,5 Cent.

Plug-in-Hybride und E-Auto-Prämie

Fuhrparkverantwortliche müssen die Erhöhung der rein elektrischen Mindest­reichweite bei Plug-in-Hybriden im Blick haben. Sie steigt von aktuell 40 auf 60 Kilometer. Bei der CO2-Emissionsgrenze von 50 Gramm je Kilometer ändert sich hingegen nichts. Finanzierungsmodelle für diese Fahrzeuge finden Sie im Beitrag "Elektrotransporter: Modelle für Finanzierung und Leasing im Check".

Umtausch des Führerscheins

Für die Jahrgänge 1953 bis 1958 heißt es jetzt aufgepasst: Bis zum 19. Januar 2022 müssen sie ihren alten Führerschein gegen einen fälschungssicheren und europaweit gültigen Führerschein umtauschen. Erforderliche Unterlagen: Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Lichtbild und der bisherige Führerschein. Die Kosten: 25 Euro. Dafür gilt der Neue dann 15 Jahre lang. Alle Umtauschfristen finden Sie im Beitrag "Führerschein: Fristen für Umtausch auf einen Blick". Übrigens: Wer mit dem ­alten „Lappen“ erwischt wird, dem droht ein Verwarnungsgeld in Höhe von zehn Euro. Im Jahr 2023 sind dann die Jahr­gänge 1959 bis 1964 an der Reihe.

Neuer Bußgeldkatalog

Seit dem 9. November 2021 gilt er: der neue Bußgeldkatalog. Vor allem Rasern und Verkehrsrowdys geht es künftig ans Porte­mon­naie, wenn ihnen ein Regelverstoß nachgewiesen wird. Wer etwa innerorts 16 bis 20 km/h zu schnell ist, zahlt 70 Euro statt bisher 35 Euro. Und wer mit seinem Fahrzeug unzulässig auf einem Geh- und Radweg/Schutzstreifen anhält oder dieses dort parkt, riskiert ein Bußgeld von 55 Euro. Ebenso beim Halten oder Parken in zweiter Reihe. Empfindlichere Strafen gibt es übrigens auch bei der Rettungsgasse.

Änderungen bei den Typklassen

Was tut sich 2022 in puncto Typklassen? Wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitgeteilt hat, bleibt für rund 30,3 Millionen Autofahrer alles beim Alten. Darüber hinaus sollten sich mehr als sieben Millionen Autofahrer auf eine höherer Einstufung in der Haftpflichtversicherung einstellen, rund 4,3 Millionen Autofahrer profitieren von einer besseren Typklasse.

Kfz-Verbandskasten

Die Pandemie wirkt sich wohl auch auf die Kfz-Verbandkästen aus. Laut ADAC soll 2022 die DIN 13164 angepasst und um zwei Mund-Nasen-­Bedeckungen ergänzt werden. Was in betrieblichen Verbandskästen vorhanden sein muss, lesen Sie im Beitrag "Verbandskästen: Neue Norm bringt zusätzliche Pflichtinhalte". Hier änderten sich die Vorschriften bereits im November 2021.

Pläne der Ampelkoalition

Die Pläne der Ampelkoalition
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  • Dienstwagen
    Aus dem Koalitionsvertrag lässt sich ein Bekenntnis zur Ein-Prozent-Regel herauslesen.
  • E-Autos
    Für die Innovationsprämie gelten bis Ende 2022 die bisherigen Spielregeln.
  • Diesel
    Das Dieselprivileg könnte im Zuge der Umsetzung der EU-Energiesteuerrichtlinie fallen.
  • Plug-in-Hybride
    Nur wenn das Auto mehr als die Hälfte elektrisch bewegt wird, greift bei der Besteuerung die 0,5-Prozent-Regel.
  • Lkw-Maut
    Ab 2023 soll eine CO2-Differenzierung kommen.
  • Schadstoffnorm
    Die Ampel will sich für die Verabschiedung der Euro-7-Norm einsetzen.
  • Ladeinfrastruktur
    Der Ausbau soll beschleunigt und entbürokratisiert werden.
  • Mobilitätsdaten
    Der freie Zugang soll sichergestellt werden.
  • Führerschein
    Die Koalition will das begleitete Fahren ab 16 Jahren ermöglichen.