- Anzeige -

Achtung: Bei Umwegen im Dienstwagen droht Pauschalbesteuerung

Handwerker müssen bei größeren Umwegen im Dienstwagen diese im Fahrtenbuch vermerken, sonst droht Pauschalbesteuerung: Ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs stellt klar, dass bei widersprüchlichen Strecken-Angaben die Zusatzstrecke als private Nutzung mit der 1-Prozent-Regelung versteuert werden muss. Worauf Sie noch beim Fahrtenbuch achten sollten. › mehr

GmbH: Gegen Zinsen wehren

GmbHs können Nachzahlungszinsen ans Finanzamt nicht als Betriebsausgabe bei der Körperschaftsteuer absetzen. Auf der anderen Seite jedoch berechnet der Fiskus auf Erstattungszinsen Steuern. Wer davon betroffen ist, sollte Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. › mehr

GmbH: Gewerbesteuer absetzen

Ein aktuelles Verfahren vor dem Bundesfinanzhof könnte dazu führen, dass die Finanzämter bei Handwerks-GmbHs die Gewerbesteuer wieder als Betriebsausgabe anerkennen müssen. Machen Sie die Gewerbesteuer geltend und legen Sie gegen den ablehnenden Steuerbescheid Einspruch ein. › mehr

Betriebskostenversicherung absetzen

Überschwemmung, technischer Defekt oder andere Störung – wenn der Betriebsablauf unterbrochen wird und das Unternehmen entsprechend versichert ist, springt die Betriebskostenversicherung für den Schaden ein. In welchen Fällen die Prämien für die Police absetzbar sind, hat jetzt der Bundesfinanzhof geklärt (VIII R 36/09). › mehr

Ist-Versteuerung: Rückwirkende Anerkennung

Ermittelt ein selbständiger Handwerker seinen Gewinn nach der Einnahmen-Überschuss-Rechnung und seine Vorjahresumsätze lagen nicht über 500.000 Euro, darf er die Umsatzsteuer aus seinen Rechnungen nach der Ist-Versteuerung anmelden. Erst nach Geldeingang muss er die Steuer ans Finanzamt abführen. Doch dazu ist ein Antrag beim Finanzamt notwendig. › mehr

Gewerbesteuer: Lagergebühren ausklammern

Bei der Ermittlung des Gewerbeertrags rechnet das Finanzamt Zahlungen des Betriebs für Zinsen, Pachten, Mieten oder Lizenzen hinzu. Doch fallen Kosten für Fremdlager an, sollten selbständige Handwerker die gewerbesteuerliche Hinzurechnung nicht automatisch akzeptieren. › mehr
- Anzeige -

Ehegattenarbeitsvertrag: Minijob oder Normalanstellung

Möchte ein Handwerker seinen Ehegatten im Betrieb anstellen, gibt es hierfür zwei Varianten: Die Anstellung als Minijobber oder die Normalanstellung. Welche dieser Varianten die günstigere ist, richtet sich nach den individuellen Zielsetzungen des Betriebsinhabers. Es stellen sich vor allem die Fragen, in welchem Umfang der Ehegatte im Betrieb mit anpacken soll und von welchen steuerlichen Vorteilen Betrieb sowie Ehegatten am meisten profitieren. › mehr

Ebay: Vorsicht Steuerpflicht!

Versteigern Sie bei Ebay betriebliche Gegenstände, ist die Sache klar. Die erzielten Erlöse müssen als Betriebseinnahme versteuert werden. Doch sind die Versteigerungen auch eine Sache fürs Finanzamt, wenn Sie mit Ihrem Handwerksbetrieb nichts zu tun haben? › mehr

EU-Handel: Verschärfte Nachweispflicht vom Tisch

Lieferungen zwischen Unternehmern innerhalb der EU sind zunächst umsatzsteuerfrei. Sie werden erst später im Empfängerland versteuert. Weil damit Umsatzsteuerbetrüger große Schäden anrichten, verlangen die Finanzämter Nachweise dafür, dass die Ware tatsächlich zum berechtigten Unternehmer ins Ausland gelangt ist. › mehr

Entwarnung aus Berlin: E-Bilanz wird einfacher

Noch bis vor kurzem mussten selbst kleine Handwerksbetriebe großen Aufwand für die Umstellung ihrer Finanzbuchhaltung auf die E-Bilanz fürchten. Doch jetzt kommt die Entwarnung vom Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium aus Berlin. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) müssen weitaus weniger online ausfüllen und ans Finanzamt schicken. Zudem gilt die in § 5b EStG geregelte Pflicht zur E-Bilanz erst ab 2014. › mehr

Hohe Nachzahlungen vermeiden

Umsatzsteuer Für alle Handwerksbetriebe birgt die Umsatzsteuer Fallen. Vor allem Metzger sind durch zwei Urteile des Bundesfinanzhofs stark verunsichert. Wie Unternehmer jetzt vorgehen sollten. › mehr

Wann das Finanzamt Stundung der Steuer gewährt

Wenn Betriebe kurzfristig in Liquiditätsschwierigkeiten kommen, kann das Finanzamt fällige Steuern stunden, allerdings entstehen hier Säumniszuschläge. Und: Der Grundsatz der Gleichbehandlung verbietet es dem Finanzamt, marode Betrieb durch eine Stundung zu unterstützen. Hier die wichtigsten Fakten im Überblick. › mehr

Bilanz ziehen und Steuern sparen

Clevere Handwerksunternehmer habe ihre Bilanz 2011 schon erstellt und die Weichen zum Steuersparen gestellt. handwerk magazin zeigt am Beispiel von Tobias Hopf, Auto-Blank GmbH & Co. KG wie das in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater optimal geht. › mehr

E-Bilanz: Jetzt vorbereiten

Für die Jahre ab 2013 müssen alle Betriebe ihre Bilanz online ans Finanzamt schicken. Konkret wird das bei den meisten Handwerksbetrieben im Frühjahr 2014 der Fall sein. Doch da die E-Bilanz neue Anforderungen an die Finanzbuchhaltung sowie neue Herausforderungen an die Technik im Betrieb stellt, sollten Sie sich bereits jetzt darauf vorbereiten. Alle wichtigen Punkte für Ihre Firma. › mehr

EÜR: Die einfache Alternative zur Bilanz

Handwerksbetriebe, die nicht mindestens 500.000 Euro Umsatz oder 50.000 Euro Gewinn im Jahr erzielen, keine GmbH oder GmbH & Co. KG haben, brauchen das Jahr nur mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) abzuschließen. Hierfür gibt es eine Anlage zur Einkommensteuererklärung. Die wichtigsten Praxistipps. › mehr