Korrekter Betriebsausgabenabzug zum Jahreswechsel
Für die Frage, wann Handwerker den Betriebsausgabenabzug vornehmen dürfen, kommt es entscheidend darauf an, wie sie ihren Gewinn ermitteln. Je nachdem, ob eine Bilanz oder eine Einnahme-Überschuss-Rechnung gefertigt wird, gelten andere Regeln. Insbesondere zum Jahreswechsel sollten Handwerker darauf achten, dass ihre Ausgabe auch tatsächlich dem richtigen Jahr zugeordnet wird.
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