Erlass des Bundesfinanzministeriums Umsatzsteuer: Wann welcher Mehrwertsteuersatz gilt

Sieben oder 19 Prozent Umsatzsteuer? Nach mehreren Urteilen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs waren Lebensmittelhandwerker noch mehr verunsichert, wann welcher Mehrwertsteuersatz gilt. Der neue Erlass des Bundesfinanzministeriums beseitigt Zweifel. Die wichtigsten Punkte für Betriebe.

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    Schneller Imbiss zum ermäßigten Steuersatz.
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    Geschirr vom Partyservice bedeutet volle Steuer.

Wann welcher Mehrwertsteuersatz gilt

Wo gelten 7 Prozent Mehrwertsteuer ?

Der ermäßigte Steuersatz gilt nicht nur für Lebensmittel wie Wurst, Fleisch, Brötchen, Brot oder Speiseeis, sondern auch für zubereitete Gerichte. Einweggeschirr und -besteck, Papierservietten, Verzehr vor Ort ohne Sitzgelegenheit und etwa auch die Beratung und Lieferung der Speisen sind möglich.

Beispiel Metzgerei: Der Betrieb gibt an seinem Imbissstand Würstchen, Schnitzel, Pommes frites und Salat in Pappbehältern oder in Mehrweggeschirr an die Kunden ab. Fürs Essen gibt es Stehtische. Unabhängig davon, ob Kunden die Speisen vor Ort essen oder mit nach Hause nehmen, fallen nur 7 Prozent Mehrwertsteuer an.

Beispiel Partyservice: Nach individueller Beratung stellt eine Metzgerei für einen Kunden ein kalt-warmes Buffet zusammen. Der Kunde holt wahlweise die Platten und Warmhaltebehälter ab oder die Metzgerei liefert sie. Der Betrieb holt die leeren Platten am nächsten Tag zurück. Das ist steuerbegünstigt.

Seite 2: Wann 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig werden

Worauf 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben werden

Sobald der Lebensmittelhandwerker mehr anbietet als Verkauf, Beratung, Lieferung, gilt der volle Mehrwertsteuersatz. Je größer der Dienstleistungsanteil, desto höher ist das Risiko des vollen Mehrwertsteuersatzes.

Beispiel Metzgerei: Die Kunden können gekaufte Speisen in einer Bierzeltgarnitur mit Tischen und Bänken im Sitzen essen. Damit überschreitet der Betrieb die Schwelle zum Restaurationsumsatz - der volle Steuersatz ist fällig. Ob Kunden dann tatsächlich vor Ort essen, ist egal.

Beispiel Partyservice: Zusätzlich zur Beratung, Zusammenstellung des Buffets und Lieferung verleiht die Metzgerei Geschirr und Besteck an den Kunden. Weil Geschirr und Besteck eine zusätzliche Dienstleistung sind, fällt diese Bestellung unter den vollen Mehrwertsteuersatz. Gleiches gilt, wenn die Metzgerei auf speziellen Wunsch des Kunden zubereitete Speisen mit Servietten, Einweggeschirr und -besteck liefert, diese nach der Party abholt und entsorgt.