Für die Frage, wann Handwerker den Betriebsausgabenabzug vornehmen dürfen, kommt es entscheidend darauf an, wie sie ihren Gewinn ermitteln. Je nachdem, ob eine Bilanz oder eine Einnahme-Überschuss-Rechnung gefertigt wird, gelten andere Regeln. Insbesondere zum Jahreswechsel sollten Handwerker darauf achten, dass ihre Ausgabe auch tatsächlich dem richtigen Jahr zugeordnet wird.
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