Betriebsprüfung: Wie der Prüfer beim Geschäftsführer-Gehalt vorgeht

Inwieweit die Gesamtbezüge eines Geschäftsführers angemessen sind, checken die Fiskaldiener nach Schema F. Betriebsprüfer führen grundsätzlich einen materiellen Fremdvergleich durch. Die Prüfung erstreckt sich dabei über drei Stufen. Andreas Stamm, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Kanzlei DHPG in Gummersbach, erklärt die wichtigsten Schritte.

Wie der Prüfer vorgeht

Inwieweit die Gesamtbezüge eines Geschäftsführers angemessen sind, checken die Fiskaldiener nach Schema F. Betriebsprüfer führen grundsätzlich einen materiellen Fremdvergleich durch. Die Prüfung erstreckt sich dabei über drei Stufen.

1. Sind einzelne Vergütungsbestandteile dem Grunde nach als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren? Dazu zählen zum Beispiel Vereinbarungen über Umsatztantiemen.

2. Sind einzelne Vergütungsbestandteile der Höhe nach als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren? Dazu zählen Tantiemen von über 50 Prozent des GmbH-Gewinns und überhöhte Pensionszusagen.

3. Ist die Gesamtvergütung in der Summe unangemessen? Dabei bleiben die verdeckten Gewinnausschüttungen aus Stufe 1 außen vor.

Fazit: Laut Bundesfinanzhof können einzelne variable Vergütungsbestandteile nicht allein aufgrund ihrer Höhe (gemäß Stufe 2) als unangemessen ­beurteilt werden. Maßgeblich ist immer die Gesamtvergütung. Faustregel: Die variable Vergütung sollte maximal ein Viertel der Gesamtvergütung ausmachen. Andernfalls gehen Prüfer schnell von einer verdeckten Gewinnausschüttung aus.