Extras: Vorsicht Steuerfalle

Handwerksunternehmer können ihre Mitarbeiter mit steuer- und sozialversicherungsfreien Extras motivieren. Hierfür hat der Fiskus die Regelungen nun verschärft: Zuschüsse für private Krankentagegeld- oder Pflegeversicherungen fallen nicht unter die Regelung.

Aktuelles BMF-Schreiben

Im Erlass des Bundesfinanzministeriums ( IV C 5 - S 2334/13/10001) stellt die Finanzverwaltung klar, dass Zukunftssicherungsleistungen des Arbeitgebers grundsätzlich Barlohn sind. Sie fallen also nicht unter die 44-Euro-Freigrenze.

Unter Zukunftssicherungsleistungen versteht man z. B. Zuschüsse des Chefs zur privaten Pflegezusatz- oder Krankentagegeldversicherung. Weil diese nach Auffassung des Finanzamts grundsätzlich Barlohn darstellen, können sie nicht lohnsteuer- bzw. sozialversicherungfrei gewährt werden, auch wenn monatlich nicht mehr als 44 Euro vom Chef dazu beigesteuert werden.

Die Grundsätze des BMF-Schreiben sind erstmals auf laufenden Arbeitslohn anzuwenden, der nach 2013 ausgezahlt wird. Vorsicht ist jetzt also geboten.