Kleinunternehmer: Keine Steuer ausweisen

Kleinunternehmer sollten bei Angaben zur Umsatzsteuer besondere Vorsicht walten lassen. Warum Sie beispielsweise auf Standard-Quittungsblöcke verzichten sollten.

Quittungsblöcke bringen für Klein­unternehmer ein hohes Risiko. - © Picture-Factory/Fotolia.com

Keine Steuer ausweisen

Ein Firmenchef nutzte  einen üblichen Quittungsblock für Kleinbetragsrechnungen bis zu 150 Euro. Darin war die Angabe inklusive 16 Prozent Mehrwertsteuer enthalten. Ein Betriebsprüfer rechnete die Beträge entsprechend herunter. Der Kleinunternehmer musste die Umsatzsteuer nachzahlen.

Der Bundesfinanzhof bestätigte in diesem Fall (Az: XI R 41 / 12), dass der Firmenchef durch die Angabe des Steuersatzes sowie der Umsatzsteuer einen Steuerbetrag genannt hatte. Der Kleinunternehmer musste die Steuer nachzahlen. Schließlich will das Finanzamt bei diesen Rechnungen verhindern, dass der Empfänger einen Vorsteuerabzug geltend machen kann. Das Finanzgericht Nürnberg (2 K 1217 / 10) hatte zuvor noch zu Gunsten des Unternehmers entschieden, weil er nur einen Prozentsatz und keinen Betrag auf der Quittung genannt hatte.

Tipp: Kleinunternehmer achten am besten akribisch darauf, auf ihren Kleinbetragsrechnungen keinesfalls einen Steuersatz zu nennen.