book Themenseite

Die Bilanz ist Bestandteil des Jahresabschlusses. Für die meisten Betriebe ist es vorgeschrieben, sowohl eine Handelsbilanz als auch eine Steuerbilanz zu erstellen. Kleingewerbetreibende dürfen Ihren Gewinn hingegen mit einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) ermitteln. Hier die wichtigsten Fakten.

Forderungsmanagement Angst vor Zahlungsausfällen: Unternehmer prüfen genauer, mit wem sie Geschäfte machen

Nur knapp 10 Tage betrug der Zahlungsverzug in den Monaten Juli bis Dezember 2021 im Schnitt. Das ist kürzer, als in der Vergangenheit – so die Angaben aus der jüngsten Studie "Zahlungsindikator Deutschland" von Creditreform. Coronabedingte Unsicherheiten zwangen die Kreditgeber, bei der Wahl ihrer Schuldner vorsichtiger zu werden "und ihr Forderungsmanagement insgesamt zu straffen", so die Autoren. Zahlungsausfälle und ein Anstieg der Überfälligkeiten haben sie so vermieden. › mehr
- Anzeige -

Online-Geldzählmaschine Bargeld-Rechner: So groß ist Ihr Kassenbestand

Kassensturz und kein Münzbrett zur Hand? Größere Mengen Bargeld zählen ist eine lästige Angelegenheit. Nicht mit unserer Online-Geldzählmaschine. Einfach die Anzahl der einzelnen Münzen (1 Cent bis 2 Euro) und Scheine (5 Euro bis 500 Euro) eingeben - und der Rechner sagt Ihnen sofort, wie groß Ihr Kassenbestand ist. Ganz einfach, ganz schnell. › mehr

E-Bilanz: Ärger mit der Finanzverwaltung vermeiden

Für die Jahre ab 2013 sind alle bilanzierenden Firmen verpflichtet, den Jahresabschluss elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Wer seine Buchhaltung bisher noch nicht angepasst hat, sollte spätestens jetzt handeln, um Ärger mit der Finanzverwaltung zu vermeiden. › mehr

E-Bilanz: Was bei der Digitalisierung jetzt zählt

Bilanzierende Handwerksunternehmer sind ab jetzt verpflichtet, per Datenfernübertragung ihre Bilanz nach einem festen Schema dem Fiskus zu übermitteln. Das erfordert in jedem Unternehmen kleinere oder größere Anpassungen. Die E-Bilanz schafft eine höhere Transparenz für den Fiskus. › mehr

Entwarnung aus Berlin: E-Bilanz wird einfacher

Noch bis vor kurzem mussten selbst kleine Handwerksbetriebe großen Aufwand für die Umstellung ihrer Finanzbuchhaltung auf die E-Bilanz fürchten. Doch jetzt kommt die Entwarnung vom Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium aus Berlin. Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) müssen weitaus weniger online ausfüllen und ans Finanzamt schicken. Zudem gilt die in § 5b EStG geregelte Pflicht zur E-Bilanz erst ab 2014. › mehr
- Anzeige -

E-Bilanz: Jetzt vorbereiten

Für die Jahre ab 2013 müssen alle Betriebe ihre Bilanz online ans Finanzamt schicken. Konkret wird das bei den meisten Handwerksbetrieben im Frühjahr 2014 der Fall sein. Doch da die E-Bilanz neue Anforderungen an die Finanzbuchhaltung sowie neue Herausforderungen an die Technik im Betrieb stellt, sollten Sie sich bereits jetzt darauf vorbereiten. Alle wichtigen Punkte für Ihre Firma. › mehr