Steuervorteile und hohe Erstattungen Jahresabschluss in der Pandemie: So ziehen Handwerksunternehmer jetzt Bilanz

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Bilanz, Coronavirus und Steuerstrategien

Das Virus beeinflusst den bevorstehenden Jahresabschluss. Daher nutzen Handwerksunternehmer möglichst viele Steuervorteile – mit Blick auf hohe Erstattungen. Lesen Sie, was Profis für den Corona-Abschluss raten.

Jahresabschluss
In diesem Jahr(2021) sollten Unternehmer ihren Jahresabschluss nicht unnötig auf die lange Bank schieben. - © momius - stock.adobe.com

Friseurmeister Robert Fuhs nimmt den zweiten Shutdown zwar relativ gelassen, sieht aber große Probleme für seine Branche: „Wir hatten im Frühjahr geschlossene Salons. Im Sommer konnten wir durch verlängerte Öffnungszeiten verlorenen Umsatz in Teilen nachholen. Aber insbesondere die Schließungen der letzten Monate brachten die Betriebe in enorme Schwierigkeiten, an denen sie in diesem Jahr zu kämpfen haben werden“, erklärt der Friseurunternehmer in Alfter bei Bonn und Mitglied des Vorstands des Zentralverbands Deutsches Friseurhandwerk. Die Branche rechnet für 2020 im Schnitt mit einem Umsatzverlust von rund 30 Prozent gegenüber dem Vorjahr. „Damit stehen viele Firmen unter Druck. Vermutlich wird es vermehrt zu Insolvenzen kommen“, meint Fuhs.

Keine valide Planung

Se in Unternehmen selbst sieht er relativ stabil aufgestellt, „weil wir bereits seit Jahrzehnten am Markt sind und entsprechende Rücklagen aufbauen konnten“. Doch auch er ist unsicher. „Eine valide Planung war zum Jahresbeginn unmöglich“, meint der Friseurmeister. Nicht nur vom Lockdown direkt betroffene Unternehmer konnten Anfang Januar nur darüber spekulieren, wie lange ihre Geschäfte und Salons geschlossen bleiben. E in Grund, wa­rum der diesjährige Jahresabschluss bei Fuhs besonders früh auf der Agenda stehen wird. „Momentan fehlt uns noch der Überblick, zumal wir erst im Mai alle unsere Abrechnungen und Belege parat haben werden“, so Fuhs. Wie viele Unternehmer rechnet er aber sicher mit einem deutlich niedrigeren Gewinn als zuvor. Sobald alle Unterlagen da sind, will er mit seinem Steuerberater die aktuelle Steuerstrategie besprechen .

Jahresabschluss früh angehen

In diesem Jahr sollten Unternehmer ihren Jahresabschluss nicht unnötig auf die lange Bank schieben. Und zwar nicht nur mit Blick auf mögliche Steuererstattungen und niedrigere Vorauszahlungen infolge der Krise. „Die Geldinstitute legen momentan großen Wert darauf, frühzeitig über die Bilanzentwicklung und damit des Eigenkapitals informiert zu sein“, sagt Johannes Müller, Finanzierungsberater in Bünde und Mitglied des Bundesverbandes der Unternehmensberater (BDU). Die Geldgeber erwarten den Abschluss zumindest in der ersten Jahreshälfte, besser im ersten oder zweiten Quartal. Das ist ratingrelevant. Insofern also erscheint es sinnvoll, jetzt Bilanz zu ziehen.

Abschreibungen

Hohe Lagerbestände, vermehrte Zahlungsausfälle – da liegt es auf der Hand, erhöhte Abschreibungen vorzusehen. Ähnliches gilt für die außerplanmäßige Abschreibung: In vielen Handwerksbranchen ist die Nachfrage eingebrochen. „Die Zeitwerte könnten unter die Buchwerte gefallen sein, wobei hier zwischen dem Anlage- und dem Umlaufvermögen zu differenzieren ist“, erklärt Thilo Marenbach, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater der Kanzlei Ecovis in Düsseldorf. Und zwar seien im Anlagevermögen die außerplanmäßigen Abschreibungen gefragt, „wenn eine voraussichtlich dauernde Wertminderung vorliegt“, so Marenbach. So ist das sowohl handels- als auch steuerrechtlich geregelt (§ 253 Abs. 3 Satz 5 HGB; § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 ESTG). „Wurden Maschinen oder Anlagen stillgelegt, belastet das aufgrund der zwingenden Abschreibung auf den Veräußerungs- oder Schrottwert das handelsrechtliche Ergebnis.

Gleichzeitig kann sich aufgrund einer möglichen Teilwertabschreibung e in Steuervorteil ergeben“, sagt Dr. Sabrina Kummer, Steuer­berater in der Unternehmens­be­ratungs­gesellschaft Ebner Stolz in Stuttgart. Handwerks­chefs sollten eine mögliche außerplanmäßige Abschreibung individuell mit ihrem Steuerberater prüfen. Vorratsvermögen kann von Bilanzierern abgeschrieben werden, wenn die Waren dauerhaft nicht mehr wie gewünscht verkauft werden können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer degressiven Afa für in 2020 angeschaffte bewegliche Wirtschaftsgüter. Sie werden maximal mit dem 2,5-Fachen der regulären Abschreibung oder 25 Prozent der Anschaffungskosten angesetzt.

Sonderabschreibung

Bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens setzen Chefs mit der Sonderabschreibung von 20 Prozent an. Die gewährt das Finanzamt neben der regulären AfA über einen Zeitraum von fünf Jahren. Zur Erinnerung: Rückwirkend zum Jahresanfang 2020 haben sich die Voraussetzungen geändert. Es profitieren sowohl Einnahmen-Überschuss-Rechner als auch Bilanzierer, die die Gewinngrenze von 200.000 Euro im Jahr nicht überschreiten. Das Wirtschaftsgut muss im Jahr der Anschaffung sowie im folgenden Wirtschaftsjahr zu mindestens 90 Prozent betrieblich eingesetzt sein.

Beispiel: E in Handwerkschef hat im November vergangenen Jahres einen Firmenwagen für 40.000 Euro gekauft. Die Nutzungsdauer des Autos beträgt sechs Jahre. Die Privatnutzung darf nur zehn Prozent betragen, belegt via Fahrtenbuch.

Musterrechnung

Lineare AfA 40.000 Euro :
6 Jahre = 6.667 Euro x 2/12 =

1.111 Euro
Plus Sonder-Afa
20 Prozent von 40.000 Euro =

8.000 Euro
Afa gesamt 9.111 Euro

Einzelwertberichtigungen

Marenbach weist darauf hin, dass gegebenenfalls Einzelwertberichtigungen notwendig werden können . Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Schuldner in Zahlungsschwierigkeiten geraten. Er rät auch dazu, in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob die pauschalen Wertberichtigungen angehoben werden müssen.

Rückstellungen

Rückstellungen dürfen von Bilanzierern für ungewisse Verbindlichkeiten gebildet werden. „Die Corona-Pandemie wirkt sich auf eine Vielzahl von Geschäftsmodellen negativ aus. Bislang profitable Geschäfte haben Ertragskraft eingebüßt“, so Marenbach. Dies könne zur Folge haben, dass langfristige Verträge zu Verlusten führen – zum Beispiel, wenn diese den Handwerker dazu verpflichten, zu vordefinierten Konditionen bestimmte Leistungen abzunehmen. Marenbach empfiehlt, Rückstellungen für möglicherweise drohende Verluste zu bilden.

Corona-Hilfen versteuern

Handwerksunternehmer müssen Corona-Hilfen als Einnahmen berücksichtigen – es sei denn sie haben diese bereits im vergangenen Jahr zurückgezahlt. Das war möglich und wurde von einigen Firmenchefs genutzt, falls sie das Geld nicht zur Liquiditätssicherung benötigten. Wichtig: Die Verwaltung wird zumindest stichprobenartig die Berechtigung prüfen. Handwerksunternehmer sollten sorgfältig abrechnen. Sonst drohen im schlimmsten Fall strafrechtliche Verfahren. Unternehmen, die schon vor der Pandemie in Schwierigkeiten steckten, dürfen sich mit dem Geld nicht sanieren.

Kurzarbeitergeld & Sachbezug

Viele Unternehmer zahlen ihren Mitarbeitern in Kurzarbeit Zuschüsse. Solange diese addiert mit dem Kurzarbeitergeld auf maximal 80 Prozent des Unterschiedsbetrags zwischen Soll- und Ist-Leistungen kommen, bleibt die Zuwendung steuerfrei. Die Regelung wurde bis Ende 2021 verlängert, ursprünglich war sie bis 31. Dezember 2020 begrenzt.

Viele Handwerkschefs motivieren ihre Mitarbeiter mit Sachleistungen. In 2020 lag die Grenze für die Steuerfreiheit bei 44 Euro im Monat. Unternehmer prüfen, ob alles korrekt abgerechnet wurde. Wer die Grenze nicht einhält, muss die Leistung voll versteuern. Hinweis: Ab 2022 dürfen es monatlich 50 Euro sein. Das wurde kurz vor Jahresende beschlossen.

Umgang mit Rechnungen

Bewahren Sie Rechnungen auf, denn Betriebsausgaben verringern den zu versteuernden Gewinn. Die bezahlte Umsatzsteuer fließt als Vorsteuer in den Betrieb zurück. Der Jahresabschluss ist e in guter Anlass, alle Rechnungen durchzugehen, ob sie die gesetzlichen Pflichtangaben enthalten – etwa laufende Rechnungsnummer, Lieferart, -zeitpunkt und -umfang – sowie ob sie die Umsatzsteuer separat ausweisen. Fehlerhafte Rechnungen schicken Sie an den Absender zurück, das Finanzamt streicht sonst den Vorsteuerabzug bei der nächsten Betriebsprüfung. In diesem Jahr wird zu checken sein, ob alle Regeln zur ermäßigten Umsatzsteuer berücksichtigt wurden.

Checkliste: Diese Punkte berücksichtigen Sie für 2020

Handwerksunternehmer sollten aktuell e in besonderes Interesse an Steuerentlastungen haben. Die wichtigsten Eckpunkte:

Betrieb
  • Außerplanmäßig abschreiben
  • Degressive AfA einsetzen
  • Sonderabschreibung nutzen
  • Einzelwertberichtigungen vornehmen
  • Corona-Hilfen versteuern
  • Kurzarbeitergeld aufstocken
  • Sachbezug kontrollieren
  • Rechnungen kontrollieren
Privat
Darüber hinaus gilt es private Steuersparoptionen auszuschöpfen:
  • Homeofficepauschale eintragen
  • Kinderbetreuungskosten absetzen
  • Anlageverluste vortragen
  • Entfernungspauschale mit Homeoffice und Kurzarbeit abgleichen
  • Freibeträge fürs Ehrenamt nutzen
 Robert Fuhs, Friseurmeister  in Alfter bei Bonn
Robert Fuhs, Friseurmeister in Alfter bei Bonn und Mitglied des Vorstands des Zentralverbands Deutsches Friseurhandwerk. - © Rudolf Wichert

Robert Fuhs , Friseurmeister in Alfter bei Bonn und Mitglied des Vorstands des Zentralverbands Deutsches Friseurhandwerk.