BMF-Schreiben Inflationsausgleichsprämie: Lohnerhöhungen bleiben unschädlich für die Steuer- und Sozialabgabenbefreiung
Haben Handwerkschefs ihren Mitarbeitern bis Ende 2024 die Inflationsausgleichsprämie zur Abmilderung der Inflation zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn gewährt, sind Lohnerhöhungen, die ab 2025 erfolgen, unschädlich für die Steuer- und Sozialabgabenbefreiung der Prämie. Dies hat ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums bekräftigt.
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