DGUV-Regel für Betriebsreinigung Reinigungs- und Pflegemittel: Die wichtigsten Tipps für einen gesundheitsgerechten Einsatz

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In vielen Gewerken ist Schmutz unvermeidbar, so dass Gebäude und Betriebseinrichtungen regelmäßig gereinigt werden müssen. Wie die Arbeiten sicher und gesundheitsgerecht ablaufen, erklärt eine neue Regel der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV).

Die neue DGUV-Reinigungsregel ist eine fachliche Empfehlung: Jeder darf in seinem Betrieb auf eigene alternative Ansätze setzen, solange damit Sicherheit und Gesundheitsschutz für das Team gewährleistet sind.
Die neue DGUV-Reinigungsregel ist eine fachliche Empfehlung: Jeder darf in seinem Betrieb auf eigene alternative Ansätze setzen, solange damit Sicherheit und Gesundheitsschutz für das Team gewährleistet sind. - © xartproduction - stock.adobe.com

Im Mai diesen Jahres hat die DGUV eine aktualisierte Version der Regel 101-019 vorgelegt. Das Dokument liefert auf rund 70 Seiten Hinweise zum sicheren Einsatz von Reinigungs- und Pflegemitteln. Die DGUV Regel soll dem Arbeitgeber als Orientierung dienen, geeignete Präventionsmaßnahmen zu finden, um seine Pflichten aus den staatlichen Arbeitsschutzvorgaben und den Unfallverhütungsvorschriften zu erfüllen.

Risiken beim Reinigen nicht unterschätzen – neue Regel als Hilfestellung

Sie hat somit den Charakter einer fachlichen Empfehlung. Das bedeutet: Jeder darf in seinem Betrieb auf eigene alternative Ansätze setzen, solange damit Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Mitarbeitenden in gleicher Weise gewährleistet sind. Zweifellos gibt es auf Baustellen, in der Werkstatt oder an Maschinen auf den ersten Blick weit schwerwiegendere Gesundheitsrisiken und Verletzungsgefahren. Doch gerade dieses Unterschätzen der Risiken durch Reinigungschemikalien macht die damit verbundenen Gesundheitsgefahren so tückisch.

Fakt ist: Wer Reinigungsmittel unbedarft verwendet, riskiert Schädigungen der Haut sowie seiner Atemwege. Ein Beleg dafür sind auch die Zahlen der Haut- und Atemwegserkrankungen in Reinigungsberufen.

Auf einen Blick: die Pflichten des Betriebsleiters

Was die DGUV Regel vom Arbeitgeber in Bezug auf Reinigungs- und Pflegemittel fordert, greift die bekannten Vorgaben aus dem Arbeitsschutz. und Gefahrstoffrecht auf. Das sind im Einzelnen:  

  • Gefährdungen ermitteln
  • Substitutionsmöglichkeiten durch Ersatzverfahren und -stoffe prüfen
  • ein Gefahrstoffverzeichnis führen
  • das Einhalten der Grenzwerte überwachen
  • Betriebsanweisungen erstellen
  • die Mitarbeiter anhand der Betriebsanweisungen unterweisen

Wie immer im Arbeitsschutz leiten sich die konkreten Maßnahmen aus dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ab. Das kann technische und organisatorische Schritte erforderlich machen wie etwa arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen und/oder das Anschaffen und Tragen persönlicher Schutzausrüstung (PSA).

Gefährdungsbeurteilung: Regel gibt Tipps zur Vorgehensweise

Wie Arbeitgeber beim Beurteilen der unterschiedlichen Gefährdungen etwa durch Hautkontakt, Einatmen oder auch Brand- und Explosionsgefahren vorgehen, wird in der DGUV Regel ausführlich beschrieben. Dabei geht es nicht nur um das Verwenden des richtigen Reinigungsmittels, sondern auch um ein gesundheitsgerechtes Abfüllen, Umfüllen, Dosieren, Mischen, Lagern und Entsorgen der jeweiligen Chemikalien.

Betroffen sind beispielsweise Grundreiniger, Sanitärreiniger, Desinfektionsreiniger, Unterhaltsreiniger, Emulsionen/Dispersionen, Glasreiniger, Holz- und Steinpflegemittel, Rohrreiniger sowie Fassadenreiniger. Die Hinweise, bei welchen Mitteln und Tätigkeiten welcher Handschutz, Atemschutz oder Augenschutz notwendig wird, können als Richtschnur für die Tragegebote im eigenen Betrieb dienen.

Wichtig: Mitarbeiter sind in der Mitverantwortung

Auch Mitarbeiter haben Pflichten. Wer Reinigungsmittel verwendet, muss

  • die Unterweisungen und Anweisungen seines Arbeitgeber beachten und
  • die zur Verfügung gestellte PSA sowie die Hautschutzmittel benutzen.

Zudem weist die DGUV darauf hin, dass Versicherte nicht nur für ihre eigene Gesundheit Sorge zu tragen haben, sondern auch für die Sicherheit und die Gesundheit derjenigen Personen, „die von ihren Handlungen oder Unterlassungen bei der Arbeit betroffen sind“.

Betriebsanweisungen einfach erstellen mit GISCODE und WINGIS

Ganz neu hinzugekommen ist Kapitel 4 der DGUV Regel 101-019. Hier wird erläutert, was der GISCODE eines Mittels bedeutet und wie man sich mithilfe der Datenbank WINGIS das Erstellen der Betriebsanweisungen erleichtert. Kurz gesagt:

  • GISCODE dient dazu, die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen in Produktgruppen zusammenzufassen. Der Vorteil: Es ist nicht für jedes einzelne Produkt eine eigene Betriebsanweisung notwendig.
  • WINGIS ist eine Gefahrstoff-Software der BG BAU (wingisonline.de)
  • GISBAU ist das Gefahrstoffinformationssystem der BG BAU (gisbau.de), das etwa den GISCODE und WINGIS zur Verfügung stellt.

Der Arbeitsschutzpraktiker sollte auch mal in die Anhänge der neuen DGUV Regel schauen. Dort finden sich Hinweise zu Sammelbetriebsanweisungen für Gebäudereiniger (wenn Reinigungsmittel in verdünnter Form verwendet werden), sowie Unterweisungshilfen, eine Checkliste zur Dokumentation und das Beispiel eines Hautschutzplans.

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