Hygiene im Betrieb Folge der Corona-Pandemie: BG Bau warnt vor übertriebenem Einsatz von Desinfektionsmitteln

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Allzu viel ist auch bei Desinfektionsmitteln ungesund! Da übertriebene Hygiene auch die Gesundheit der Anwender gefährden kann, hat die die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) eine neue Handlungshilfe zum Umgang mit Desinfektionsmitteln erstellt. Was Betriebe beachten müssen.

Desinfektion
Unternehmen sollten ihre Beschäftigten entsprechend informieren und unterweisen, damit durch den Einsatz von Desinfektionsmitteln keine Gesundheitsrisiken entstehen. - © Wolfgang Bellwinkel/OSTKREUZ

Ohne Zweifel können Desinfektionsmittel nach Aussage von Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG Bau, zur Eindämmung der Infektionsraten durch das Coronavirus beitragen. „Doch ein übertriebener und unsachgemäßer Einsatz kann auch schädlich sein“, warnt der Experte. Denn Desinfektionsmittel setzen sich aus einem oder mehreren Wirkstoffen zusammen und können weitere Bestandteile wie Lösemittel, Tenside, oder Duftstoffe enthalten, die bei unsachgemäßer Verwendung die Gesundheit beeinträchtigen. Folgen beim unsachgemäßen Gebrauch können unter anderem Kontaktallergien, Ekzeme, Atembeschwerden oder Augenleiden sein.

Um die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen, sollten Betriebe deshalb auch für den Umgang mit Desinfektionsmitteln geeignete Schutz- und Arbeitsverfahren festlegen .

Schritt 1: Prüfen, wo eine Desinfektion sinnvoll ist

Der BG-Experte empfiehlt, jeweils im Einzelfall zu prüfen, ob eine Desinfektion bestimmter Flächen, etwa in Pausenräumen oder sanitären Einrichtungen auf Baustellen, überhaupt notwendig ist. Denn eine Desinfektion nur aus Routine ist nach seiner Erfahrung auch während der COVID-19-Pandemie nicht erforderlich. „Ohne Kontamination durch erkrankte Personen" , so Arenz, "reicht die normale Basishygiene". Diese besteht aus vier Punkten:

  • Reinigen von Oberflächen mit herkömmlichen Reinigungsmitteln
  • generell häufig mit Seife die Hände waschen
  • Mund-Nasenschutz
  • nach Möglichkeit 1,5 Meter Abstand halten

Schritt 2: Das richtige Mittel auswählen

Kommt eine Desinfektion infrage sollten nach Empfehlung der BG Bau nur Mittel ausgewählt werden, die vom Robert-Koch-Institut (RKI), dem Industrieverband für Hygiene und Oberflächenschutz e.V. (IHO), dem Verbund für angewandte Hygiene e.V. (VAH) oder der Deutschen Veterinärmedizinische Gesellschaft e.V. (DVG) als zugelassene Desinfektionsmittel gelistet werden.

Schritt 3: Wischen statt Sprühen

Weil Aerosole aus Desinfektionsmitteln eingeatmet werden können, sollten sich Anwender zur Vermeidung einer Gesundheitsgefährdung immer an die Grundregel „Wischen statt Sprühen“ halten. „Unternehmen sollten ihre Beschäftigten entsprechend informieren und unterweisen, damit durch den Einsatz von Desinfektionsmitteln keine Gesundheitsrisiken entstehen“, unterstreicht Präventionsexperte Arenz. Er empfiehlt Betrieben, sich beim Erstellen der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung von den Experten der BG Bau beraten zu lassen, da bei der Ermittlung möglicher Gefahren für Atmung, Haut und Augen der Berufstätigen gleich eine Reihe von Begleitumständen zu berücksichtigen ist.

Dabei unterstützt die neue Handlungshilfe „Hinweise zu Reinigung und Desinfektion von Oberflächen außerhalb von Gesundheitseinrichtungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“. Desinfektionsmittel setzen sich aus einem oder mehreren Wirkstoffen zusammen und können weitere Bestandteile wie Lösemittel, Tenside, oder Duftstoffe enthalten, die sich bei unsachgemäßer Verwendung unmittelbar auf die Gesundheit auswirken können. Folgen beim unsachgemäßen Gebrauch können unter anderem Kontaktallergien, Ekzeme, Atembeschwerden oder Augenleiden sein.

Die neue Handlungshilfe „Hinweise zu Reinigung und Desinfektion von Oberflächen außerhalb von Gesundheitseinrichtungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie“ der BG Bau unterstützt Arbeitgeber dabei, notwendige Maßnahmen zur Desinfektion von Flächen in den Betrieben sachgerecht umzusetzen.