Hautprävention im Job Hauterkrankungen: Wie Chefs ihre Mitarbeiter schützen können

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Die Haut ist das größte Organ des Menschen. Entsprechend schnell sollten Chefs handeln, wenn bei einem Mitarbeiter der Verdacht auf eine beruflich bedingte Hauterkrankung besteht. Was zu tun ist erklärt eine neue DGUV-Information zum „Verfahrensablauf bei Verdacht auf beruflich bedingte Hauterkrankungen“.

Die Haut wird im Beruf oft arg belastet und reagiert darauf oft mit Rötungen oder Juckreiz.
Die Haut wird im Beruf oft arg belastet und reagiert darauf oft mit Rötungen oder Juckreiz. - © Rochu_2008 - stock.adobe.com

Um die Gesundheit der Mitarbeiter am Arbeitsplatz besser zu schützen und zu verhindern, dass aufgrund einer Erkrankung der Beruf aufgegeben werden muss, hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) die DGUV-Information 250-005 neu aufgelegt.

Die Ende 2023 erschienene Broschüre löst die Version von 2019 ab und gibt konkrete Hilfestellungen, was zu tun ist, wenn es durch die Arbeit zu Hauterkrankungen kommt. Die mit 24 Seiten recht kurze Info-Broschüre wendet sich in separaten Abschnitten sowohl an Betroffene als auch an den Arbeitgeber, an Sicherheitsbeauftragte und Sicherheitsfachkräfte sowie an Betriebs- und Hautärzte.

Vom Ekzem bis zum Hautkrebs: Warum eine gesunde Haut so wichtig ist

Ob Schmutz, Feuchtigkeit, Chemikalien oder ein zu aggressives Reinigen – die Haut wird im Beruf oft arg belastet. Und die Haut reagiert darauf. Erste Beschwerden beginnen oft mit Rötungen oder Juckreiz und werden meist nicht weiter beachtet. Schon unangenehmer wird es, wenn die Haut schuppt und schmerzhaft aufreißt oder wenn sich Wunden und nässende Stellen entzünden.

Diese Symptome lassen sich meist gut behandeln, aber wenn die Ursachen nicht herausgefunden und abgestellt werden, drohen mittelfristig Hauterkrankungen. Und die Liste der Hautkrankheiten ist lang und reicht von Ekzemen und Hautauschlägen über Neurodermitis, Psoriasis, Warzen und Schuppenflechte bis zu Hautkrebs.

Damoklesschwert Jobverlust: Bis zu 30 Prozent müssen aufgeben

Durch den Beruf bedingte Hautbeschwerden sind keineswegs selten. Im Gegenteil, Hauterkrankungen stehen seit Jahren weit vorn in den Statistiken und zwar bei den gemeldeten Erkrankungen wie auch bei den anerkannten Berufskrankheiten. Je nach Schwere kann eine Erkrankung dazu führen, dass hautbelastende Tätigkeiten aufgegeben werden müssen. Ohne eine frühzeitige Behandlung müssen bis zu 30 Prozent der von einer Hauterkrankung betroffenen Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz aufgeben, warnt der Berufsverband der deutschen Hautärzte.

Anleitung: Was jeder Betrieb vorbeugend tun kann

Die gute Nachricht lautet: Hautprävention ist weder besonders schwierig noch teuer. Jeder Arbeitgeber sollte:

  • die Hautbelastungen für seine Mitarbeiter ermitteln (Gefährdungsbeurteilung!) und Schutzmaßnahmen festlegen
  • individuell geeignete Mittel zum Schützen und Pflegen der Haut bereitstellen
  • sich von Berufsgenossenschaft und Betriebsarzt zu hautschonenden Arbeitstechniken und geeigneten Schutzmitteln beraten lassen
  • seine Mitarbeiter sensibilisieren, Schutz und Pflege ihrer Haut nicht zu vernachlässigen und Warnsignale ernst zu nehmen, bevor sich – schleichend und unbemerkt – schwerwiegende Hautprobleme entwickeln.

Wichtig: Hautveränderungen nicht auf die leichte Schulter nehmen!

Völlig falsch ist, bei Hautveränderungen erst mal abzuwarten. Denn von selbst bessert sich in aller Regel nichts, solange die Belastung weiterhin besteht. Bei Hautveränderungen – Rötungen, Spannen, Jucken, Schuppen, Nässen, Bläschen gilt es, die Ursachen auszumachen: Wann und wo treten die Beschwerden auf, bei welchen Tätigkeiten oder nach Kontakt mit welchen Substanzen? Zeigen Kollegen mit gleichen Arbeitsbedingungen ähnliche Symptome? Wer von Hautproblemen betroffen ist, sollten sich frühzeitig an seinen Vorgesetzten, die Sicherheitsfachkraft oder den Betriebsarzt wenden. Je nach Situation folgt für die weitere Diagnose und Therapie ein Gang zum Hautarzt.

Gut zu wissen für Betroffene: Wer im eigenen Betrieb bei Hautproblemen kein Gehör findet, kann sich jederzeit selbst an die für seinen Betrieb zuständige Berufsgenossenschaft (BG) wenden. Ob per Brief, Mail oder Telefon, die Beratung ist kostenlos und die BG kümmert sich um das weitere Vorgehen.

Symptome und Substanzen: Was beim Hautarzt wichtig ist

Wer wegen Hautproblemen zum Dermatologen geht oder von seinem Arzt oder Betriebsarzt zu einem solchen Spezialisten geschickt wird, sollte auf dessen Fragen vorbereitet sein. Denn der Hautarzt wird sich nicht nur die betroffenen Hautpartien genau anschauen, sondern benötigt für eine Diagnose, Behandlung und vor allem Heilung oder nachhaltige Linderung auch sämtliche Hintergrundinformationen und wird Fragen stellen wie etwa:

  • Wann sind die Symptome zum ersten Mal aufgetreten?
  • Im Zusammenhang mit welchen Tätigkeiten oder Arbeitsmitteln treten die Beschwerden auf oder werden schlimmer?
  • Welchen Substanzen – Wasser, Reinigungsmittel, Chemikalien, Klebstoffe ist der betroffenen Hautbereich ausgesetzt?
  • Gibt es Zeiten, Orte oder bestimmte Räume, an oder in denen sich die Beschwerden ohne offensichtlichen Grund verschlimmern?
  • Wie sieht der persönliche Hautschutz aus? Werden Handschuhe getragen? Wenn ja, wie lange, aus welchem Material, wie oft gewechselt?
  • Auf welche Weise und mit welchen Mitteln werden die Hände gereinigt?
  • Werden neben Seifen auch Cremes, Lotions, Salben oder sonstige Mittel für den Schutz und die Pflege der Haut verwendet?

Tipp für Allergiker: Bei Allergieverdacht ist es oft am einfachsten, die infrage kommenden Hautmittel und die bei der Arbeit getragenen Handschuhe mit zum Arzt zu nehmen. Gleiches gilt auch – falls vorliegend – für den Allergiepass.

Mit dem richtigen Schutz Fehlzeiten vermeiden

Der Arbeitgeber trägt eine Verantwortung für die Gesundheit seiner Beschäftigten bei ihren Tätigkeiten. Hauterkrankungen durch den Beruf sind kein Schicksal. In den meisten Fällen ist es mit den richtigen Maßnahmen möglich, die Haut bei der Arbeit wirksam zu schützen. Betriebe, die dies konsequent umsetzen, den Hautschutz ernst nehmen und bei Hautbeschwerden rechtzeitig eingreifen, beugen damit neben dem persönlichen Leiden auch Ausfallzeiten und dem Verlust von Mitarbeitern vor.

Download der DGUV Information 250-005 zu beruflich bedingte Hauterkrankungen: https://publikationen.dguv.de/widgets/pdf/download/article/444