Steuerspartipp Firmenkreditkarte: So bringt sie netto mehr für Geschäftsführer

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Als Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft gewähren Sie sich eine Firmenkreditkarte als betrieblich veranlasste Zuwendung. Diese ersetzt etwa eine Sonderzahlung. Bis zu einem Betrag von 10.000 Euro wird darauf nur 30 Prozent Steuer fällig. Lesen Sie, wer profitiert und wann das Finanzamt das Modell akzeptiert.

Firmenkreditkarte
Der Gesellschafter gewährt sich als Geschäftsführer anstelle einer freiwilligen Sonderzahlung einen Betrag von bis zu 10.000 Euro auf einer Firmenkreditkarte. - © joyfotoliakid - stock.adobe.com

42 Prozent Einkommensteuer werden bei Ledigen ab 58.597 Euro fällig, ab 277.826 Euro Jahreseinkommen erhebt das Finanzamt die sogenannte Reichensteuer mit 45 Prozent. Die Steuerlast lässt sich senken – sogar bis zu einem vierstelligen Betrag. Allerdings betreiben Gesellschafter oder Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft dafür einen gewissen Aufwand, der aber angesichts der Steuerersparnisse lohnend sein kann.

Wirtschaftliche Schwankungen: Geschäftsführer entscheiden sich für variable Erfolgsbestandteile

Das Handwerk kennt erhebliche wirtschaftliche Schwankungen. Die Coronakrise ist überwunden, aber die hohen Zinsen zeigen beispielsweise im Bau- und Baunebengewerbe ihre Auswirkungen. Handwerker, deren Unternehmen als Kapitalgesellschaft auf dem Markt firmiert, reagieren darauf, indem sie ihre eigenen Entnahmen bzw. ihr Gehalt flexibel gestalten. Als Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft können sie beides weitgehend selber festlegen. Häufig entscheiden sich Chefs, sich ein bestimmtes Grundgehalt auszuzahlen und Sonderzahlungen an die Geschäftsentwicklungen anzupassen, um einen Substanzverlust zu vermeiden.

Betrieblich veranlasste Zuwendungen: Auch Geschäftsführer können sie pauschal versteuern

Grundsätzlich gilt: Arbeitgeber können für alle innerhalb eines Wirtschaftsjahrs gewährten betrieblich veranlassten Zuwendungen einheitlich die Versteuerung mit einem Pauschsteuersatz von 30 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und pauschaler Kirchensteuer) vornehmen (nach Paragraf 37b Absatz 2 Einkommensteuergesetz EStG). Diese Aufwendungen dürfen je Empfänger und Wirtschaftsjahr 10.000 Euro nicht übersteigen.

Für Geschäftsführer, die sich im Bereich des Spitzensteuersatzes bewegen, ist damit die folgende Möglichkeit interessant: Der Gesellschafter gewährt sich als Geschäftsführer anstelle einer freiwilligen Sonderzahlung einen Betrag von bis zu 10.000 Euro auf einer Firmenkreditkarte, mit der der Berechtigte Waren und Dienstleistungen erwerben kann. Das Unternehmen versteuert den Betrag nach Paragraf 37b Absatz 2 S. 1 EStG.

Grundsätzlich ist auch eine Nutzung für angestellte Führungskräfte möglich, da deren individueller Steuersatz aber dem Arbeitgeber unbekannt ist, wäre nur eine Einzelprüfung in Absprache mit dem Betroffenen möglich, die selten den Aufwand rechtfertigen.

Voraussetzungen in einem BMF-Schreiben dokumentiert

Das Finanzamt stellt bestimmte Voraussetzungen, die das Bundesministerium für Finanzen im Schreiben zur „Abgrenzung zwischen Geldleistung und Sachbezug“ (IV C 5 - S 2334/19/10007 :007) präzisiert:

  • Die Leistung wird zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht. Es muss also eine freiwillige Sonderzahlung sein.
  • Der Kreditkartennutzer darf mit dem Prepaid-Guthaben nur Waren und Dienstleistungen erwerben. Eine Barauszahlung ist unzulässig. Da Kreditkarten heute als Zahlungsmittel weitgehend akzeptiert werden, ist nicht nur ein Einsatz für ein spezielles, größere Gut möglich, ebenso können tägliche Ausgaben darüber finanziert werden, das Guthaben kann entsprechend rasch aufgebraucht werden.
  • Die Kreditkarte darf keine Geldüberweisung, keinen Kauf von Fremdwährungen und keine Überziehung zulassen.

So ermitteln Sie den steuerlichen Vorteil

Der finanzielle Vorteil für den Geschäftsführer gegenüber einer Bonuszahlung kann bis zu 2.850 Euro betragen, zeigt die Tabelle. Die entscheidende Größe bei der Ermittlung ist der Grenzsteuersatz. Das ist der Prozentsatz, der auf den letzten, zusätzlich verdienten Euro fällig wird. Nicht selten ist auch der Ehe- bzw. Lebenspartner, vielleicht sind bereits Kinder in die Geschäftsführung eingebunden, womit das Modell mehrfach angewendet werden kann.

Geschäftsführer ohne Firmenkreditkarte, Bonusaufwand in EuroNettobezüge aus Bonuszahlung in EuroNettozufluss aus Firmenkreditkarte, EuroFinanzielle Auswirkung in Euro
13.000Bei 45 % Grenzsteuersatz 7.15010.0002.850
13.000Bei 30 % Grenzsteuersatz 9.10010.000900
13.000Bei 20 % Grenzsteuersatz 10.40010.000- 400

Der Solidaritätszuschlag wird in der Beispielrechnung nicht berücksichtigt, da dieser bei Überschreitung der Einkommensgrenzen ohnehin anfällt und damit die Berechnung nicht beeinflusst.

Ab einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent verringert sich der Vorteil des Empfängers, bis dieser zu einem steuerlichen Nachteil wird. Für sich persönlich sollte der betroffene Handwerker in Absprache mit seinem Steuerberater gegen Jahresende den Grenzsteuersatz für das laufende Jahr mit hinreichender Genauigkeit einschätzen können.

Achtung: Das gilt für Geschäftsführer mit Sozialversicherungspflicht

Pauschalversteuerte Sachzuwendungen (gemäß Paragraf 37b Absatz 2 EstG) an Arbeitnehmer führen nicht zur Beitragsfreiheit in der Sozialversicherung. Bei Geschäftsführern einer Kapitalgesellschaft ist zu prüfen, inwiefern eine Sozialversicherungspflicht besteht. In diesem seltenen Fall ist eine Firmenkreditkarte in der Regel nicht wirtschaftlich.

Besteht eine Beitragspflicht für pauschalversteuerte Sachzuwendungen an Arbeitnehmer (gemäß Paragraf 37b Absatz 2 EstG), kommt es auf die Höhe der Beiträge an. Überschreitet das laufend beitragspflichtige Arbeitsentgelt sowohl die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Kranken- als auch Rentenversicherung, fallen keine zusätzlichen Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der Pauschalversteuerung für die gesetzlichen Sozialversicherungen an. Bei der gesetzlichen Unfallversicherung kommt es auf die Jahresarbeitsverdiensthöchstgrenze an. Diese wird durch die jeweilige Berufsgenossenschaft jährlich satzungsmäßig neu festgelegt.

Ist die Prepaid-Kreditkarte in der Sozialversicherung beitragspflichtig und übernimmt der Arbeitgeber den Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung, entsteht daraus ein geldwerter Vorteil. Nach Auffassung der Finanzverwaltung ist der geldwerte Vorteil aus der Übernahme des Arbeitnehmeranteils nicht mit der Pauschalversteuerung (nach Paragraf 37b EstG) abgegolten. Die Übernahme des Arbeitnehmeranteils ist keine Sachzuwendung, die pauschal mit 30 Prozent versteuert werden kann. Auf den übernommenen Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung müssen nochmals Lohnsteuer und Sozialabgaben ermittelt werden. Dies kann entweder individuell im Lohnkonto des Arbeitnehmers, oder ‒ bei einer größeren Zahl von Fällen ‒, mit einem Durchschnittssteuersatz im Sinne von Paragraf 40 Absatz 1 Nummer 1 EStG erfolgen.

Fazit: Die Vorteile einer Prepaid - Kreditkarte sind bei einer Sozialversicherungspflicht derart reduziert, dass die Anwendung des hier vorgestellten Modells kaum sinnvoll ist.