Diskussion "halb voll, halb leer" Erbschaftsteuer: Sind die Reformpläne des SPD-Konzepts gerecht?

Die Erbschaftsteuer muss reformiert werden, denn das Bundesverfassungsgericht prüft, ob die aktuellen Regelungen mit dem Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 des Grundgesetzes vereinbar sind: Betriebsvermögen von mehr als 26 Millionen Euro können unter bestimmten Voraussetzungen nahezu steuerfrei übertragen werden. Das ist bei Privatvermögen unmöglich. Die geplante Erbschaftsteuerreform der SPD zielt auf eine gerechtere Besteuerung durch höhere Freibeträge für Normalvermögen, aber strengere Regeln für Großvermögen ab. Kernpunkte sind ein neuer lebenslanger Freibetrag von einer Million Euro und ein Fünf-Millionen-Euro-Freibetrag für Unternehmen. Dr. Stefan Bach, Steuerexperte beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) begrüßt die Vorschläge – Honorarprofessor Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen und Politik, hält dagegen.

Die Erbschaftsteuer soll reformiert werden, die Pläne liegen auf dem Tisch - doch, ob sie gerecht sind, beurteilen die Experten unterschiedlich.
Die Erbschaftsteuer soll reformiert werden, die Pläne liegen auf dem Tisch - doch, ob sie gerecht sind, beurteilen die Experten unterschiedlich. - © Carl Keyes, Nadezda Starodubceva - stock.adobe.com

Dr. Stefan Bach: "Steuerprivilegien abbauen, Freibeträge kräftig erhöhen, die aber lebenslang gelten."

Für Dr. Stefan Bach, Steuerexperte beim Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), ist das Glas in Sachen Erbschaftssteuer eher halb voll. Hier ist seine Argumentation:

Die Erbschaftswelle rollt, die Vermögenspreise boomen seit Jahren. Dadurch ist das Erbschaftsteueraufkommen kräftig gestiegen,von gut vier Milliarden Euro 2011 auf inzwischen zwölf Milliarden Euro im Jahr – Tendenz weiter steigend. In der Folge kommen mehr Menschen in die Erbschaftsteuerpflicht. Schätzungsweise die reichsten fünf Prozent einer Generation müssen derzeit beim Vermögensübergang im engsten Familienkreis Erbschaftsteuer zahlen. Ehepartner haben 500.000 Euro Freibetrag, jedes Kind von jedem Elternteil 400.000 Euro, alle zehn Jahre erneut.

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