AGBs richtig formulieren Das müssen Sie bei Allgemeinen Geschäftsbedingungen beachten

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Sie sind meist schwer verständlich, klein gedruckt und sehr lang. Dennoch sind sie wichtig: Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). In ihnen definiert ein Unternehmen sämtliche Vertragsbedingungen. So machen Sie bei der AGB-Formulierung keine Fehler.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind gerade im Online-Bereich ein heißes Thema – hier können diese oftmals mit nur einem Mausklick bestätigt werden. Mit unseren Tipps vermeiden Sie Fehler. - © eccolo – stock.adobe.com

Leider werden die meisten AGBs bei Vertragsabschluss ungelesen akzeptiert. Insbesondere im Internet, wo es nur eines schnellen Klicks bedarf, um die AGB als gelesen zu akzeptieren, macht sich kaum einer die Mühe, einen genauen Blick auf die Vertragsbedingungen zu werfen. Als Handwerksunternehmer, der selbst AGBs aufsetzen muss, sollte man allerdings über das ungeliebte "Kleingedruckte" bestens Bescheid wissen. Mit den folgenden vier Tipps von handwerk magazin und Experten der ARAG Versicherung vermeiden Sie Fehler.

1. Lesbarkeit sicherstellen

Eindeutige Vorgaben, wie AGB drucktechnisch gestaltet werden müssen, gibt es nicht. Daher ist auch die Rechtsprechung zu diesem Thema durchaus unterschiedlich. Während Kölner Richter in einem konkreten Fall der Ansicht waren, dass eine Schriftgröße von unter 12 Punkt für den Leser unzumutbar sei (Landgericht Köln, Az.: 18 O 351/08), kam das Saarländische Oberlandesgericht zu einem anderen Ergebnis: Hier waren Leasingbedingungen trotz kleiner Schriftgröße (1 mm) wirksam in den Vertrag einbezogen worden, weil sie in schwarzer Farbe auf weißem Grund gedruckt waren und die Lesbarkeit durch fettgedruckte Überschriften und größere Zeilenabstände zwischen den einzelnen Bedingungen gegeben war (Az.: 8 U 380/07).

2. Transparenzgebot beachten

Nach dem so genannten Transparenzgebot müssen Klauseln in AGBs für den Durchschnittsverbraucher klar und verständlich sein. Ansonsten sind sie unwirksam. Klingt nicht nur nach einer dehnbaren Auslegung, ist es auch. Der Streit mit dem Kunden ist also häufig vorprogrammiert. Hinzu kommt, dass AGBs oftmals zu massiv in die gesetzlich garantierten Rechte der Kunden eingreifen. Also Vorsicht: Nicht jede Klausel hat vor Gericht Bestand.

3. Formelle Vorgaben gegenüber Kunden erfüllen

AGBs gelten nur unter bestimmten Voraussetzungen als wirksam vereinbart. So muss ein Kunde bei Vertragsabschluss ausdrücklich auf die Bedingungen hingewiesen werden und er muss genügend Zeit haben, sie zur Kenntnis zu nehmen und ihnen natürlich auch zustimmen. Die AGBs bilden meist das Ende des Vertrages, stehen also auf der allerletzten Seite. In diesem Fall muss es aber auf der ersten Vertragsseite einen Hinweis zu den noch folgenden AGBs geben.

4. Neue Datenschutz-Grundverordnung anwenden

In der digitalen Welt finden Allgemeine Geschäftsbedingungen von Unternehmen noch weniger Beachtung als auf dem Papier. Der Mausklick, der bestätigt, dass man die AGBs gelesen und akzeptiert hat, ist schnell gemacht. Um Verbraucher besser zu schützen, müssen daher Unternehmen in Deutschland ab Mai 2018 die Datenschutz-Grundverordnung anwenden, die die bisherige Datenschutz-Richtlinie von 1995 ersetzt.

Damit soll das Recht von Konsumenten bei der Datenverarbeitung und -verwendung gestärkt werden. Neben extrem hohen Strafen bei Datenschutzverletzungen sieht es unter anderem vor, dass die Einwilligung zur Datenverarbeitung in AGB nicht mehr nur ein Unterpunkt sein darf, der leicht überlesen werden kann.