Hilfen von Bund und Bundesländern Corona-Fördermittel: Große Übersicht für Handwerker und KMU

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Banken, Coronavirus, Fördermittel, KfW, Liquiditätsmanagement und Unternehmensanleihen

Um die Konsequenzen der Coronavirus-Pandemie abzufedern, haben die Bundesregierung, die Bundesländer aber auch die Europäische Union Pläne entwickelt, einer Wirtschaftskrise entgegenzuwirken. Welche Hilfen Ihnen aus diesen Fördertöpfen zur Verfügung stehen, lesen Sie hier.

Corona-Fördermittel, Coronavirus und Euro
"Außergewöhnliche Zeiten erfordern außergewöhnliches Handeln", sagt EZB-Präsidentin Christine Lagarde. Neben der EU fördern auch der Bund und die Bundesländer Unternehmen in der Corona-Krise. - © bluedesign - stock.adobe.com

Bund

Die Bundesregierung hat ein Paket gestartet, bei dem Leistungen auch rückwirkend ab dem 1. März 2020 gewährt werden. Es besteht im Kern aus drei Säulen:

  1. Erleichterung der Beantragung von Kurzarbeitergeld (mehr dazu hier )
  2. erweiterte Möglichkeiten der Steuerstunden (mehr dazu hier )
  3. Liquiditätshilfen vorrangig über die KfW-Bank
Liquiditätshilfen der KfW

Den Unternehmen soll auch mit Darlehen und anderen Stützungsmaßnahmen geholfen werden, ihre Liquiditätsprobleme in den Griff zu bekommen. Hierfür wird ein Maßnahmenpaket geschnürt, dass im Volumen nicht begrenzt ist. Hauptsächlich werden es Kredite sein, die über die KfW-Bank vermittelt werden. Die KfW hat hierfür auf Ihrer Internetplattform eine eigene Seite eingerichtet, in der man sich über die aktuellen Möglichkeiten informieren kann. Unterschieden werden bei den Maßnahmen durch die KfW verschiedene Gruppen von Unternehmen:

1. Antragsberechtigt sind Unternehmen, die im Durchschnitt der vergangenen drei Jahre einen Gewinn nachweisen können und bis Ende 2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten waren.

2. Der Förderkredithöchstbetrag ist auf bis zu drei Monatsumsätze des Unternehmens aus dem Jahr 2019 bei gleichzeitiger Deckelung auf maximal 500.000 Euro für Unternehmen mit 11 bis 49 Beschäftigen und maximal 800.000 Euro für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigen begrenzt.

3. Um die Kapitaldienstfähigkeit der mittelständischen Betriebe zu erhöhen, wird die Gesamtkreditlaufzeit auf bis zu zehn Jahre angehoben und die Möglichkeit eines zusätzlichen zweiten tilgungsfreien Jahres eingeführt .

4. Für kleine Unternehmen (max. 50 Beschäftigte, maximaler Jahresumsatz bzw. -bilanzsumme 10 Millionen Euro), die noch keine fünf Jahre bestehen, werden Kredite bis zu 30.000 Euro für Betriebsmittel zur Verfügung gestellt, wenn der Gesamtkapitalbedarf 100.000 Euro nicht überschreitet. Die Kredite werden über eine Laufzeit von bis zu zehn Jahren gewährt, wobei zwei Jahre tilgungsfrei bleiben. Es werden die banküblichen Absicherungen, wobei die Hausbank zu 100 % von der Haftung freigestellt wird. Für Unternehmen, die größer als die zuvor genannten Kleinunternehmen sind und mittelständische Unternehmen, die ebenfalls weniger als fünf Jahre auf dem Markt sind, wird der sogenannte ERP-Gründungskredit erweitert:

# Im Rahmen dieses Programm übernimmt die KfW bis zu 100 Prozent des Risikos für den durchleitenden Finanzierungspartner (in den meisten Fällen die Hausbank) für Betriebsmittelkredite bis zu 200 Millionen Euro übernommen (bisher lag die Grenze bei 25 Millionen Euro), wenn das Unternehmen mindestens drei Jahre auf dem Markt aktiv ist. Dies soll die Bereitschaft der Finanzierungspartner erhöhen, Kredite an betroffene Unternehmen zu vergeben.

# Außerdem wir die Haftungsfreistellung für Großunternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 2 Milliarden Euro geöffnet. Bisher lag hier die Grenze bei 500 Millionen Euro.

# Betriebsmittelfinanzierungen werden mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahre mit einem tilgungsfreien Anlaufjahr und als endfällige Variante mit 2 Jahren Laufzeit angeboten.

KfW-Unternehmenskredit (für größere Unternehmen geeignet)

Für alle anderen Unternehmen kann der KfW-Unternehmenskredit infrage kommen, der ebenfalls erweitert wurde. Anspruchsberechtigt sind Unternehmen mit einem (Gruppen-)Jahresumsatz von bis zu 2 Milliarden Euro (bisher 500 Millionen). Es können Kredite für Investitionen und Betriebsmittel beantragt werden. Die Höchstgrenze liegt bei 200 Millionen Euro. Die KfW übernimmt hier 80 Prozent des Kreditrisikos. Betriebsmittelkredite werden mit einer Laufzeit von fünf Jahren (inklusive zwei tilgungsfreier Jahre) oder als endfälliger Kredit mit zwei Jahren Laufzeit zur Verfügung gestellt. Außerdem werden für größere Unternehmen KfW-Wachstumskrediten zur Verfügung gestellt.

Bürgschaften

Darüber hinaus können Banken auch Bürgschaften in Anspruch nehmen, wenn es sich bei dem Unternehmen nicht um einen Sanierungsfall handelt und bis zur Covid-19-Krise ein tragfähiges Geschäftsmodell bestand. Für die Bürgschaften gelten folgende Regeln:

  • Die Bürgschaften gelten für Betriebsmittel-Beschaffungen.
  • Bis 2,5 Millionen Euro: Bearbeitung durch die Bürgschaftsbanken.
  • Über 2,5 Millionen Euro: Zuständig sind die Länder und ihre Förderinstitute (vdb-info.de/mitglieder).
  • Bei Bürgschaften ab 20 Millionen Euro:
    # In strukturschwachen Regionen: Beteiligung des Bundes um 50 Prozent
    # In anderen Regionen: Ab 50 Millionen Bürgschaftsbedarf eine Beteiligung des Bundes mit bis zu 80 Prozent ( hier auch für Investitionskredite)
Bei einem Finanzierungsvolumen von bis zu 2,5 Millionen Euro kann man eine kostenlose und unverbindliche Anfrage über die Internetseite der Deutschen Bürgschaftsbanken und der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften richten (finanzierungsportal.ermoeglicher.de).

Bundesländer

Zusätzlich haben auch die Bundesländer Programme, die den Unternehmen jetzt hilfreich zur Verfügung stehen. Die jeweiligen Informationsadressen finden Sie hier .

Bundesland Maßnahmen Weiterführende Infos
Baden-Württemberg- Erhöhung der Bürgschaftsobergrenzen zu leichteren Kreditbeschaffung L-Bank.de
Bayern- Erhöhung des Bürgschaftsrahmens
- Soforthilfen für Kleinunternehmen
- Bayernfonds zur Liquiditätssicherung des Mittelstandes
bayern.de
Berlin- Überbrückungskredite – auch für bisher nicht zugelassene Betriebe und Dienstleister
- Steuererleichterungen, Fördermittel, Darlehen
ibb.de
Brandenburg- Angepasstes Konsolidierungs- und Standortsicherungsprogramm (KoSta)
- Gewährung von Darlehen zur Liquiditätssicherung
wfbb.de
Bremen- Taskforce der Bremer Förderbank mit einem Budget vom 10 Millionen Euro, das weiter gesteigert werden kann
- Steuererleichterungen
bab-bremen.de
Hamburg- Verschiedene darlehensbasierte Förderprogramme – auch zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen
- Steuererleichterungen
ifbhh.de
Hessen- Förderkredite – auch speziell für Kleinunternehmen
- Bürgschaften für KMU auch Expressbürgschaften
wibank.de
Mecklenburg-Vorpommern- Sonderprogramm Landesbürgschaften
- rückzahlbare Zuschüsse für Freiberufler und KMU
regierung-mv.de  
Niedersachsen- Erleichterungen bei Steuerzahlungen und -stundungen
- Bürgschaften
- Kredite
nbank.de
Nordrhein-Westfalen- Diverse Maßnahmen im Rahmen eines Rettungsschirms von 25 Milliarden Euro land.nrw.de
nrwbank.de  
Rheinland-Pfalz- Betriebsmittelkredite und Bürgschaften
- Erleichterungen bei Steuerzahlungen und -stundungen
isb.rlp.de  
Saarland- Kurzfristige Liquiditätshilfen und Bürgschaften saarlb.de
Sachsen- Zinslose, nachrangige Darlehen zur Liquiditätshilfe
- Zinsbegünstigte Darlehen
- Bürgschaften
sachsen.de
sab.sachsen.de
Sachsen-Anhalt- Verlängerung Kreditlaufzeiten
- Tilgungsaussetzungen
mw.sachsen-anhalt.de
Schleswig-Holstein- Steuerzahlungs-Erleichterungen
- neue Kreditangebote
schleswig-holstein.de
Thüringen- Bürgschaftsabsicherung
- Steuerzahlungserleichterungen
thueringen.de