Interview mit Christian Pracher THG-Quote: Wie Chefs mit gesparten CO2-Emissionen ihrer Elektrofahrzeuge Geld verdienen können

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Handwerkschefs können mit ihrer E-Flotte ordentlich von Prämien aus dem Handel mit Treibhausgasminderungsquoten (THG-Quoten) profitieren. Das ist besonders in einer Zeit interessant, in der die Förderungen für E-Mobilität im Firmensektor ausgelaufen sind. Christian Pracher, Steuerberater bei Ecovis in München, erklärt, was es dabei zu beachten gibt und wie die Einnahmen aus dem Quotenhandel zu versteuern sind.

Mit E-Autos und E-Nutzfahrzeugen machen Handwerkschefs Geschäft über die Treibhausgasminderungsquote. So gleichen sie den Wegfall der E-Auto-Förderung aus
Mit E-Autos und E-Nutzfahrzeugen machen Handwerkschefs Geschäft über die Treibhausgasminderungsquote. So gleichen sie den Wegfall der E-Auto-Förderung aus. - © ivanbaranov - stock.adobe.com
Herr Pracher, was genau versteht man unter der Treibhausgasminderungsquote (THG) und wieso ist sie gerade für Handwerkschefs interessant?

Mineralölunternehmen müssen zum Ausgleich der Treibhausgase, die durch ihren verkauften Kraftstoff entstehen, eine Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) erfüllen. Dazu hat sie der Gesetzgeber verpflichtet, um die international vereinbarten Klimaziele zu erreichen. Mineralölkonzerne gleichen also ihre Anteile der Treibhausgas-Emissionen aus, indem sie für Alternativen sorgen.

Weil Elektrofahrzeuge kein Kohlendioxid (CO2) ausstoßen, lassen sich ihre Emissionseinsparungen auf diese THG-Quote anrechnen. Also bezahlen sie Ihnen als E-Flottenbetreiber Geld und gleichen dadurch ihre eigenen Quoten aus. Mehrere hundert Euro pro Jahr können Sie je E-Fahrzeug durch den Emissionshandel verdienen. Wer größere Fahrzeugflotten betreibt, für den kann das durchaus interessant sein.

Wie genau funktioniert der Verkauf eingesparter CO2-Emissionen mit einem E-Auto?

Haben Sie ein Elektro-Auto im Einsatz, können Sie am Handel mit der THG-Quote teilnehmen. Allerdings muss es sich um ein reines Elektroauto handeln, Hybrid- und Wasserstofffahrzeuge zählen ausdrücklich nicht dazu. Sind Sie als Halter eines E-Autos im Fahrzeugschein eingetragen, können Sie Ihre eingesparten CO2-Emissionen verkaufen. Zwischenhändler lassen sich leicht über eine Internetrecherche finden – inzwischen hat sich hier ein richtiger Markt entwickelt. Die Zwischenhändler übernehmen dann direkt die Formalitäten mit dem Zoll und dem Umweltbundesamt. Vorteil: Sie weisen lediglich Ihre Berechtigung nach, den Rest erledigt Ihr Partner, den Sie damit beauftragen. Der verkauft die THG-Quoten dann gebündelt an die Mineralölkonzerne. Um Ihre Berechtigung zum Quotenhandel nachzuweisen, reicht die Kopie des Fahrzeugscheins eines im Inland zugelassenen E-Fahrzeugs. Pro Fahrzeug und Jahr können E-Auto-Halter oder Halter von E-Motorrädern 300 Euro hinzu verdienen. Für Leichtnutzfahrzeuge winken etwa 400 Euro pro Jahr.

Was müssen Handwerkschefs bei der Steuer beachten, wenn sie eine E-Flotte betreiben?

Grundsätzlich gilt: Ob die Einnahmen aus dem THG-Quotenhandel steuerpflichtig sind oder nicht, hängt davon ab, ob das Elektrofahrzeug zum Betriebsvermögen gehört oder nicht. „Die Finanzverwaltungen haben klargestellt, dass E-Auto-Besitzer, denen das Fahrzeug privat gehört, auf die Einnahmen durch den Verkauf eingesparter CO2-Emissionen keine Einkommensteuer zahlen müssen. Anders stellt sich die Situation dar, wenn der Pkw zum Betriebsvermögen gehört.

Was genau gilt, wenn sich die Pkws im Betriebsvermögen befinden?

Führen Unternehmer das Auto im Betriebsvermögen, dann sind sie verpflichtet, die Einnahmen aus dem THG-Quotenhandel zu versteuern. Das gilt für Sie als Chef auch dann, wenn Sie Ihren Mitarbeitern etwa den Elektro-Dienstwagen überlassen, da Sie dann als Arbeitgeber und Fahrzeughalter prämienberechtigt sind. Erlöse aus dem THG-Quotenhandel sieht das Finanzamt als Betriebseinnahmen. Damit unterliegen sie der Einkommen- beziehungsweise Körperschaftsteuer und gegebenenfalls auch der Gewerbesteuer. Das Gleiche gilt für die Umsatzsteuer.

Warum sollten Handwerkschefs gerade jetzt aktiv werden, die Möglichkeit gibt es ja bereits seit Anfang 2022?

Nun, zum 1. September 2023 entfielen die Bafa-Förderungen für Elektrofahrzeuge, die sich in einer Firmenflotte befinden. Aktuell können nur noch Privatpersonen die lukrativen Förderungen des Bundes nutzen. Klar, dass es dann Sinn macht, sich mit dem THG-Quotenhandel zu beschäftigen. Stellen Sie sich vor, Sie haben einen Handwerksbetrieb mit fünf E-Autos und fünf kleinen E-Leichtnutzfahrzeugen, dann winken Ihnen Einnahmen von mehr als 3.000 Euro im Jahr. Das ist doch ein Ausgleich für den Wegfall des Umweltbonus, den es ja nur einmalig mit der Neuanschaffung gab.

Vielen Dank für das Gespräch!

Unser Interviewpartner:

Christian Pracher
Christian Pracher - © Jan Siebert

Christian Pracher ist Steuerberater, Diplom-Finanzwirt (FH) und Master of Laws (LL.M). Seit 2021 arbeitet er für die Ecovis BLB Steuerberatungsgesellschaft mbH und die Ecovis BayLa-Union GmbH Steuerberatungsgesellschaft. Zuvor war Pracher zehn Jahre als Finanzbeamter im Finanzamt München tätig.