Förderaufruf des BMVI E-Nutzfahrzeuge: Schnell noch einen Zuschuss klarmachen

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Die Zeit läuft: Bis zum 14. September können Handwerkschefs eine Förderung für ihren neuen E-Transporter beantragen. Doch es gilt einiges zu beachten – so sollten Sie jetzt handeln.

Citroën e-Jumpy/Opel Vivaro-e/Peugeot e-Expert
Citroën e-Jumpy/Opel Vivaro-e/Peugeot e-Expert - © Hersteller

Lieber einen Elektrotransporter statt dem bewährten Verbrenner ordern? Wer sich als Handwerkschef derzeit diese Frage stellt, sollte sich einen aktuellen Förderaufruf des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) genauer ansehen – und dann schnell handeln. Denn noch bis zum 14. September können Handwerksbetriebe und KMU ihre Unterlagen einreichen – immer zwingend elektronisch und per Post. Das Ziel der Kaufprämie: Im Rahmen des milliardenschweren Konjunkturpakets möchte das BMVI lukrative Investitionszuschüsse auch für klimafreundliche Nutzfahrzeuge und der dazu passenden Ladeinfrastruktur geben.

„Die in diesem Jahr zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 50 Millionen Euro sollen noch bis Jahresende bewilligt werden“, erklärte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer. „So setzten wir das Konjunkturpaket um: schnelle und praktische Hilfen für die Wirtschaft bei gleichzeitig klarem Fokus auf umweltfreundliche Technologien“, ergänzte der CSU-Politiker.

Neue Stromer-Generation ist handwerkstauglich

Gerade in puncto Technologie sieht Dr. Wolfgang Christl von der Handwerkskammer für München und Oberbayern den besonderen Reiz des fünften BMVI-Förderaufrufs. „Der Call ist insofern interessant, da aktuell eine neue Fahrzeuggeneration auf den Markt kommt, die mit Batteriekapazitäten von 50 oder 80 kWh den Einsatz von Elektrofahrzeugen im Grunde für jegliche Anwendung im Handwerk ermöglicht“, erklärte der Beauftragte für Innovation und Technologie (BIT) gegenüber handwerk magazin. Und: Die Liste der im aktuellen Aufruf förderfähigen Fahrzeuge erweitere sich aktuell täglich, so der Experte. Wie er im Gespräch weiter ausführt, verfolgt er als Berater für Elektromobilität (HWK) aufmerksam die verschiedenen Förderprogramme auf Bundes- Landes- und kommunaler Ebene und informiert dann die Handwerksunternehmen.

Mehr Aufmerksamkeit für E- Förderung

Und genau dort besteht offenbar noch Nachholbedarf. „Unser Problem aktuell ist nicht das Fehlen von Förderung oder Fahrzeugen, sondern die fehlende Aufmerksamkeit der Betriebe“, so Dr. Christl. Weitere Punkte, die der gut informierte BIT immer wieder feststellt: In Sachen Klimaschutz und den damit verbundenen veränderten Rahmenbedingungen gibt es noch Luft nach oben, ebenso bei den Entwicklungstrends in Sachen Elektromobilität. Letzteres sei nachvollziehbar, „da nicht alle die Dynamik der Entwicklungen erkennen und einschätzen können.“ Ein Tipp des Experten: Unternehmer sollten sich die Wahl der erforderlichen Batteriekapazität in Verbindung mit der Ladeinfrastruktur genau überlegen. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern führt deshalb bereits im Vorfeld zusammen mit der TU München und der Hochschule München Vorab-Analysen durch. „Betriebe die diese Untersuchungen im Vorfeld durchgeführt haben, sind in der Lage schnell auf die Förderaufrufe zu reagieren, da sie wissen, was sie anschaffen wollen“, betont Dr. Christl.

Branchenexperte skeptisch bezüglich der Reichweite

Auch Prof. Dr. Stefan Reindl, Direktor des Instituts für Automobilwirtschaft (IfA ) in Geislingen, hat zum Förderaufruf eine klare Meinung. „Es ist zu befürchten, dass aktuelle Angebote im Nutzfahrzeugbereich nur für wenige Handwerks- sowie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) infrage kommen“, betont der Branchenkenner auf Anfrage. „Hierzu muss das Nutzungsprofil der betreffenden Betriebe mit der Leistungsfähigkeit der Fahrzeuge weitestgehend übereinstimmen. Insbesondere die Reichweite – unter erschwerten Bedingungen mit teilweise hohen Beladungszuständen der Fahrzeuge – dürfte für viele Interessenten ein unüberwindliches Problem darstellen.“ Zudem gibt der gelernte Kfz-Mechaniker- und Kfz-Elektrikermeister zu Bedenken, dass bislang noch keine oder wenige Erfahrungswerte bezüglich des Einsatzes von batterieelektrischen Fahrzeugen im gewerblichen Bereich existierten. „Außerdem ist das Angebot im Bereich der leichten Nutzfahrzeuge bislang noch überschaubar, wodurch das Förderungsvorhaben in vielen Fällen ins Leere laufen dürfte.“

Kritik des Fuhrparkverbandes an der Regierung

Eine Korrektur der Korrektur fordert hingegen der Bundesverband Fuhrparkmanagement . Konkret moniert die Interessensvertretung, dass das Bundeswirtschaftsministerium die E- Förderungen korrigiert habe. Und zwar zu Lasten der Fuhrparkbetreiber. „Konnte man bisher je nach Situation mehrere Förderprogramme für die Investition nutzen, wurde das nun unvermittelt gestoppt“, hieß es aus Mannheim. „Das ist alles sehr ärgerlich und unprofessionell. Jetzt haben die Überlegungen vieler Unternehmen, in E-Fahrzeuge zu investieren, gerade an Dynamik gewonnen, durch diese Notbremse entsteht Unsicherheit und viele Planungen werden obsolet. Das ist sehr kontraproduktiv“, erklärte Axel Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbandes Fuhrparkmanagement. „Gerade in diesen Ausnahmezeiten sollten zusätzliche Belastungen für Unternehmen vermieden werden.“

Aktueller Förderaufruf: 10 wichtige Eckdaten

  1. Antragsberechtigung: Handwerksunternehmen und handwerksähnliche Unternehmen sowie KMU.
  2. Förderung : Elektro-Nutzfahrzeuge der Klassen N1, N2, N3 sowie Ladeinfrastruktur (nur im Rahmen einer beantragten Nutzfahrzeug- Förderung).
  3. Frist : Anträge müssen bis zum 14. September elektronisch, postalisch und vollständig eingereicht werden.
  4. Keine Kumulation : Die Förderung des vorliegenden Aufrufs lässt sich nicht mit der Innovationsprämie des Bundeswirtschaftsministeriums (BMWI) oder anderen staatlichen Fördermitteln kombinieren.
  5. Höchstbetrag: Die Maximalförderung pro Antrag und Unternehmen beläuft sich auf 10 Millionen Euro.
  6. Berechnung : „Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss, der sich auf Grundlage der jeweiligen Investitionsmehrausgaben berechnet“, heißt es. Die Faustformel: Ausgaben für den E-Transporter minus Ausgaben für einen Transporter mit Verbrenner. Wer die Höhe der Zuwendung wissen möchte, multipliziert die förderfähige Ausgabe mit der individuellen Förderquote.
  7. Förderquote : Die Förderquote für diesen Aufruf beträgt 40 Prozent. Zusätzlich kann KMU ein Bonus von 20 Prozent und mittleren Unternehmen von 10 Prozent gewährt werden.
  8. Windhundprinzip: Die Vergabe der Fördermittel erfolgt nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge, die zeitlichen Reihenfolge ist demnach ausschlaggebend.
  9. Leasing : Die Förderung von Leasingraten ist ausgeschlossen. Allerdings wird der E-Nutzfahrzeuge-Kauf durch Leasingunternehmen bezuschusst, insofern diese die Stromer ausschließlich an Handwerksbetriebe und KMU verleasen.
  10. Weitere Infos: Alle Unterlagen und Informationen gibt es auf der Website des Projektträgers Jülich .