Handwerksunternehmer und ihre Mitarbeiter stehen mit der neuen Aktivrente vor der Frage: Mit 67 in Rente gehen – oder weiterarbeiten? Ob erfahrene Mitarbeiter an Bord bleiben, der Senior länger Verantwortung trägt, nach der Übergabe dem Unternehmen angestellt zur Verfügung steht oder als Soloselbstständiger aktiv wird – die Aktivrente eröffnet Handwerksbetrieben neue Optionen. Wir zeigen vier Modelle für das Arbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus und erklären, worauf Inhaber rechtlich, steuerlich und organisatorisch achten.

Der Fachkräftemangel lässt das Handwerk nicht los. Rund 220.000 offene Stellen gab es 2024 in den Betrieben, etwa die Hälfte davon konnten die Unternehmen nicht besetzen. Es fehlen überall Gesellen und Meister, zeigt die Erhebung des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung (siehe Grafik unten). Noch dazu gehen aktuell die Babyboomer in Rente, und das dürfte den Mangel weiter verschärfen. Laut Statistischem Bundesamt gehören rund 15,5 Millionen Menschen zu den Jahrgängen 1957 bis 1968. Schätzungen zufolge geht damit rund ein Drittel der Beschäftigten in Deutschland in den kommenden Jahren in Rente. Und als wäre das nicht schon dramatisch genug, beantragen viele von ihnen auch noch Frührente, warten also gar nicht bis zur Regelaltersgrenze, die für diese Jahrgänge schrittweise von 66 auf 67 Jahre angehoben wird. Das hat eine Studie der Universität Wuppertal ergeben.
Bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen
Wie können Betriebsinhaber im Handwerk also verhindern, dass sie bald keine Leute mehr haben? Neben einer guten Nachwuchsförderung, einem angenehmen Arbeitsklima und dem einen oder anderen Benefit zur Mitarbeiterbindung gibt es noch eine Lösung: Chefs lassen ihre Mitarbeiter länger arbeiten oder arbeiten selbst länger. Diese Option wird seit Beginn des Jahres über die sogenannte Aktivrente sogar staatlich gefördert – zumindest für Arbeitnehmer. Wer auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterarbeitet, darf dann bis zu 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen.
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