UFH und Junioren im Handwerk Umfrage: Wie steht es um die Zahlungsmoral und Liquidität im Handwerk?

Wie geht es eigentlich den Betrieben im deutschen Handwerk? Halten sie der schwächelnden Wirtschaft stand? Oder bringen sie verspätete Zahlungen von Kunden – B2B und B2G – in finanzielle Not? Die UnternehmerFrauen im Handwerk (UFH) und die Handwerksjunioren möchten in ihrer gemeinsamen Umfrage zum Thema Liquidität den Stand in den Betrieben erfragen. Jetzt anonym teilnehmen. Die Umfrage läuft bis zum 31. Dezember 2025.

Wenn die Liquiditätslage brüchig wird, geraten Betriebe schnell in finanzielle Not.
Wenn die Liquiditätslage brüchig wird, geraten Betriebe schnell in finanzielle Not. - © Frederic Bos - stock.adobe.com

Die Liquidität – das Herz jedes Betriebs. Sie stellt sicher, dass der Unternehmer oder die Unternehmerin ihre finanziellen Verpflichtungen jederzeit fristgerecht erfüllen kann. Rechnungen, Gehälter und Kredite bezahlen zu können, gelingt, wenn auch die Einnahmen fristgerecht fließen. Und wenn Vermögenswerte schnell in Zahlungsmittel umgewandelt werden können, um laufende Kosten zu decken und unerwartete Ausgaben zu bewältigen.

EU plant neue Regelungen

Die Zahlungsmoral der Kunden und die Zahlungsziele der Lieferanten sind daher entscheidend für die finanzielle Solidität der Betriebe.

Über die multiplen Krisen hinaus plant nun auch noch die EU neue Regelungen, die die Betriebe unter Umständen hart treffen können. So möchte die EU die aktuelle EU-Zahlungsverzugsrichtlinie durch eine neue EU-Zahlungsverzugsverordnung ersetzen. Im ursprünglichen Kommissionsentwurf von 2023 ist, im Gegensatz zur aktuellen Rechtslage, eine strenge Deckelung der Zahlungsfrist im B2B-Bereich und im B2G-Bereich von 30 Tagen vorgesehen.

Schwierig für die Liquidität bei B2B – gut für B2G

Das wäre im B2B-Bereich ein Problem für viele Handwerksbetriebe, die derzeit von langen Zahlungsfristen gegenüber ihren Händlern profitieren. Denn die eingekauften Waren werden meist erst nach einiger Zeit verbaut oder verkauft, sodass sie zumindest übergangsweise im Lager liegen. Betriebe erhalten ihr Geld vom Kunden naturgemäß erst dann, wenn die Waren zum Einsatz kamen oder verkauft wurden. Künftig müssen sie, wenn die EU-Regelung Realität wird, ihre Lieferanten sehr schnell und unabhängig von eigenen Verkäufen bezahlen.

Im Geschäftsbetrieb mit der öffentlichen Hand (B2G) wäre eine solche Regelung natürlich begrüßenswert.

Weitere Pläne der EU, die auf die Liquidität der Betriebe wirken

Außerdem sollen laut dem EU-Entwurf Durchsetzungsbehörden für Zahlungsverzug errichtet werden. Das ist dem deutschen Recht fremd und stößt vielerorts auf Widerstand. Kritisch ist auch der Plan der EU, eine Abnahme nur in Ausnahmefällen zu ermöglichen. Die Abnahme ist ein etabliertes Instrument im deutschen Werkvertragsrecht, das die EU nicht einschränken sollte, bezieht der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) Stellung. "Der Entwurf ist unausgegoren und würde viele Probleme mit sich bringen. Dies haben wir in einer ZDH-Stellungnahme auch bereits kommuniziert", sagt Christian Reuter, Referatsleiter beim ZDH.

Der EU-Ministerrat blockiert derzeit den Entwurf der EU-Zahlungsverzugsverordnung. "Wie es mit diesem Gesetzgebungsverfahren weitergeht, ist derzeit ungewiss“, sagt Reuter.

Zugehörige Themenseiten:
BWA-Kennziffern, Eigenkapital, Europapolitik, Factoring, Finanzierung für Gründer und Nachfolger, Insolvenzrecht, Liquiditätsmanagement und Sicherheitseinbehalt