Berichterstattung zur EU-Datenschutzgrundverordnung ZDH mahnt zum sachlichen Umgang mit der DSGVO

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Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisiert Teile der aktuellen DSGVO-Berichterstattung als falsch und reißerisch. Da sich die EU-Datenschutzgrundverordnung stark an den bisherigen Datenschutz anlehne, könnten sich Handwerksbetriebe vergleichsweise einfach darauf vorbereiten.

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Da sich die DSGVO stark an den bisherigen Datenschutz anlehnt, kommen auf die Handwerksbetriebe laut ZDH nur punktuelle Neuerungen zu, auf welche sich Betriebe vergleichsweise gut vorbereiten können. - © ricardoferrando - stock.adobe.com

Mit Blick auf den Termin des Inkrafttretens der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) stellt der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) vermehrt fest, dass in einigen Teilen des Handwerks Verunsicherung besteht, ob die Betriebe in ausreichendem Maße darauf vorbereitet sind. Getrieben wird diese Verunsicherung nach Ansicht des ZDH - gerade jetzt in den letzten Tagen vor dem Inkrafttreten - durch eine teils falsche, teils reißerische oder teils wichtige Aspekte nicht aufgreifende Berichterstattung wie zuletzt im Welt-Artikel "WhatsApp muss raus aus dem Blaumann" vom 17. Mai 2018.

Diese DSGVO-Unsicherheit sei aber nicht nötig: "Da sich die EU-Datenschutzgrundverordnung stark an den bisherigen Datenschutz anlehnt, kommen auf die Handwerksbetriebe nur punktuelle Neuerungen zu. Auf diese können sich die Betriebe gut und vergleichsweise einfach vorbereiten", betont der ZDH und weißt auf umfangreiche Informationsmaterialien und Handreichungen für Betriebe auf seiner Website hin, anhand derer sie sich schnell mit den für sie relevanten und tatsächlich überschaubaren Änderungen vertraut machen können. Mit Hilfe des folgenden ZDH-Links können Sie die nötigen Anpassungen vornehmen, ohne datenschutzrechtliche Fehler zu machen: https://www.zdh.de/fachbereiche/organisation-und-recht/datenschutz/datenschutz-fuer-handwerksbetriebe/

Das empfiehlt ZDH-Datenschutzexperte Dr. Markus Peifer:

Die Empfehlungen, die der ZDH-Datenschutzexperte Dr. Markus Peifer im Gespräch mit der "Welt" für den Umgang der Betriebe mit WhatsApp genannt hatte, sind wie oben beschrieben laut ZDH-Angaben teilweise nicht aufgegriffen worden. Daher hier nochmals die Originalzitate der ZDH-Empfehlungen für die Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung in Gänze:

  1. "Die Nutzung von Whats App im Betrieb führt zu verschiedenen datenschutzrechtlichen Problemen. Zunächst greift Whats App auf sämtliche Kontaktdaten des Verwenders zu und erhält auf diese Weise Zugang zu Kontaktdaten sogar von Personen, die selbst nicht Nutzer von Whatsapp sind. Diesem Zugriff kann jedoch mit entsprechenden Einstellungen auf dem Smartphone oder zusätzlichen Apps wirksam begegnet werden."
  2. "Ein weiteres Problem ergibt sich, wenn ein Handwerker zum Beispiel ein Foto von der zu reparierenden Stelle der Privatwohnung des Kunden anfertigt und dieses Bild per Whatsapp an seinen Meister im Betrieb zur Beratung schickt. Da Whatsapp Zugriff auf dieses Bild erhält, handelt es sich hierbei um eine Datenübertragung an Whatsapp, für die der betroffene Kunde jedoch keine Einwilligung erteilt hat. Eine gesetzliche Grundlage für den Datentransfer besteht nicht. Handwerker, die Whatsapp nutzen, sollten dementsprechend Ihre Kunden auf die Nutzung von Whats App hinweisen und die vorherige Zustimmung einholen."

Umfassende Informationen zu WhatsApp und DSGVO

Tipps für den richtigen Umgang mit WhatsApp finden Sie auch auf der ZDH-Kampagnenseite oder im handwerk magazin-Beitrag "So kommunizieren Sie rechtlich abgesichert via WhatsApp" – samt Mustervorlage "Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung für die Kommunikation über WhatsApp". Alle Infos zum Thema EU-Datenschutzgrundverordnung finden Sie auf unserer Themenseite Datenschutz .