Mobilfunkverträge Rechnung anfechten: Schluss mit der Handy-Abzocke

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Zunehmend tauchen Beträge von unseriösen Drittanbietern auf Mobilfunkrechnungen auf. Auch Firmenhandys sind betroffen. Wer dann als Chef nicht aktiv wird, riskiert unkalkulierbare Folgekosten. Wie Sie sich klug und rechtssicher wehren.

Handy-Abzocke
Ihre Mobilfunkrechnung löst Staunen bei Ihnen aus? Womöglich haben Sie es mit ungerechtfertigten Forderungen zu tun. - © ipopba/iStockphoto.com

Bei der Prüfung der monatlichen Rechnungen der Firmenhandys kommt es zu einer bösen Überraschung. Auf einer der Abrechnungen fällt neben den üblichen Beträgen für Grundgebühr, Flatrate, SMS und Internet ein seltsamer Posten in Höhe von 100 Euro auf. Der Anbieter ist unbekannt. Welche Leistung hinter dem Betrag stehen soll, lässt sich nicht ermitteln. Der Mitarbeiter, der das Handy für seine tägliche Arbeit nutzt, ist ebenfalls ratlos. Dem Chef wird klar: Hier stimmt was nicht. Und richtig, ein dubioser Drittanbieter hat sich auf der Rechnung eines der Firmenhandys festgesetzt.

Fälle wie diesen kennt Thomas Hollweck , Rechtsanwalt für Verbraucherrecht aus Berlin, aus seiner Praxis zu Hunderten. „Die Beträge werden auf der Rechnung als Mehrwertdienste , Fremdanbieter , Drittanbieter oder Premiumdienste gelistet und enthalten Positionen von angeblich abgeschlossenen Downloads, Chatnachrichten, Online-Spieleinkäufen, Abonnements oder gänzlich unbekannten Diensten.“ Teilweise werde sogar die konkrete Leistung von dem Mobilfunkanbieter überhaupt nicht benannt und lediglich ein Betrag ausgewiesen.

Wer dann beim Mobilfunkanbieter nachfragt, erhalte oft die Antwort, dass man diese Leistungen selbst bestellt hätte und entsprechend bezahlen müsse. „Verlangt man einen Nachweis, welcher Vertrag abgeschlossen und welche Leistungen erbracht wurden, verweist der Provider meist nur an den jeweiligen Drittanbieter“, so der Rechtsexperte.

Selbst aktiv werden

Ist jetzt guter Rat teuer? „Nein, geht es um geringe Beträge, braucht man erst einmal keinen Anwalt einzuschalten. In dem oben geschilderten Fall, wird der Handwerkerchef selbst aktiv und legt Widerspruch beim Mobilfunkanbieter ein“, erläutert Hollweck. „Im Falle eines begründeten Widerspruchs gegen die Drittanbieterleistung muss der Mobilfunkanbieter den Betrag von der Rechnung nehmen, andernfalls verhält er sich rechtswidrig.“

Die Handyrechnung aus Protest einfach nicht zu bezahlen oder den bereits vom Bankkonto abgebuchten Betrag zurückzubuchen, ohne zuvor den Provider angeschrieben und Widerspruch eingelegt zu haben, sei indes der falsche Weg. „Das kann dazu führen, dass der Mobilfunkanbieter den Anschluss sperrt , und zwar nicht nur die Rufnummer, deren Rechnung nicht beglichen wurde, sondern die Nummern aller Firmenhandys“, warnt der Jurist. Chef und Mitarbeiter stehen dann plötzlich ohne Anschluss da und sind mobil nicht mehr zu erreichen. Das kann die Abläufe im Betrieb empfindsam stören, einen Mehraufwand und damit Kosten verursachen.

Der richtige Ansprechpartner

Streicht der Mobilfunkanbieter den dubiosen Rechnungsposten trotz eingelegten Widerspruchs nicht, hat das in vielen Fällen folgenden Grund: „ Für Provider ist dieser Zusatzservice lukrativ . Zwar werden die angeblichen Leistungen direkt von den Drittanbietern erbracht, die Abrechnung erfolgt aber über den Handyvertrag“, so Hollweck.
In der Praxis funktioniere das laut dem Rechtsexperten so: Der Mobilfunkanbieter kauft die Forderungen der Drittanbieter auf und stellt diese dann zu einem erhöhten Preis dem Kunden in Rechnung. Da der Provider für den Premiumdienst des Drittanbieters bereits bezahlt hat, will er sich diese Kosten vom Kunden zurückholen. Eine Stornierung bedeutet Verlust. „Meist teilt der Provider dann nur mit, den Drittanbieter zu kontaktieren“, sagt Hollweck.

In rechtlicher Hinsicht sei es allerdings zunächst nicht erforderlich, sich direkt an den Drittanbieter zu wenden. „Der Mobilfunkanbieter ist der Vertragspartner und damit der richtige Ansprechpartner.“ Erst wenn vom Drittanbieter eine separate Rechnung oder sogar eine Mahnung eintrifft, weil der Provider die unberechtigte Forderung des Drittanbieters zuvor storniert hatte, sei man verpflichtet, sich direkt an den Drittanbieter zu wenden. Hollweck: „Dann sollten Sie der Rechnung widersprechen – am besten per Einschreiben mit Rückschein – und den Vertragsschluss sowie die Inanspruchnahme von Leistungen bestreiten. Fordern Sie den Drittanbieter auf, den angeblichen Vertrag nachzuweisen, und bestehen Sie auf eine exakte Darstellung, welche Dienste Sie erhalten haben.“ Kann der Drittanbieter weder Vertrag noch die Erbringung bestimmter Leistungen beweisen, gebe es keine Verpflichtung, die Rechnung des Drittanbieters zu bezahlen, so der Jurist

Aufwand nicht scheuen

In manchen Fällen sind die Beträge von Drittanbietern, die auf der Mobilfunkrechnung auftauchen, durchaus gering und fallen nur bei sorgfältiger Prüfung auf. „ Gehen Sie der Sache als Chef trotzdem nach, auch wenn Sie meinen, der Aufwand, den Sie dann treiben, würde die Kosten übersteigen“, rät der Jurist. „Sonst laufen Sie Gefahr, dauerhaft falsche Mobilfunkrechnungen zu erhalten.“ Das führe zu einem unkalkulierbaren Kostenrisiko für den Betrieb. „Sie wissen ja nicht, wie hoch die Beträge in den Folgemonaten sein werden, da Rechnungsposten ohne vertragliche Grundlage und ohne Inanspruchnahme von Leistungen abgerechnet werden“, gibt Hollweck zu bedenken. „Aus diesem Grund haben Sie das Recht zur außerordentlichen Kündigung, um keiner zukünftigen Kostengefahr ausgesetzt zu sein.“

Neue Regeln fürs Mobile Bezahlen

Die Bundesnetzagentur hat auf die Vielzahl falscher Abrechnungen reagiert und Vorgaben für das mobile Bezahlen festgelegt. Erklärtes Ziel : Unseriöse Anbieter sollen nicht an die Abrechnungsplattformen der Mobilfunkanbieter angebunden werden. Die Regeln schreiben den Providern vor, Leistungen nur dann abzurechnen, wenn eine technische Umleitung erfolgt, bei der ein Kunde während des Bezahlvorgangs für die Leistung von der Internetseite des Drittanbieters auf die des Mobilfunkanbieters umgeleitet wird. Ein Vorgang, der Redirect genannt wird. Oder die Provider müssen eine Vielzahl von Sicherungsmechanismen implementieren, die den Verbraucher schützen sollen. Dazu zählt etwa der zwingende Einsatz des Redirects bei Abonnementdiensten. Laut Behörde müssen Mobilfunkanbieter die Vorgaben bis 1. Februar 2020 einführen.

Anleitung: So wehren Sie Drittanbieter-Leistungen ab

Thomas Hollweck, Rechtsanwalt für Verbraucherrecht aus Berlin und Autor des Ratgebers „ Drittanbieter auf der Mobilfunkrechnung“, gibt Tipps, wie Sie sich gegen unberechtigte Forderungen von Ihnen unbekannten Dienstleistern auf Ihrer Mobil- oder Festnetzrechnung rechtssicher wehren.
  • Widerspruch einlegen
    Legen Sie schriftlich Widerspruch gegen die Handyrechnung ein. Fordern Sie Ihren Mobilfunkprovider zur Stornierung der Drittanbieterleistungen auf. Verlangen Sie einen Nachweis des Vertrags und der vom Drittanbieter angeblich erbrachten Leistungen.
  • Rückbuchung von Drittanbieterkosten
    Hat Ihr Mobilfunkanbieter die monatliche Handyrechnung bereits von Ihrem Bankkonto abgebucht, inklusive der Drittanbieterkosten, buchen Sie den gesamten Rechnungsbetrag zurück. Anschließend überweisen Sie Ihrem Mobilfunkprovider nur die berechtigten Anteile.
  • Einrichtung einer Drittanbietersperre Damit Ihnen keine weiteren unberechtigten Abrechnungen drohen, können Sie Ihren Mobilfunkanbieter dazu verpflichten, eine
    Drittanbieter-Sperre einzurichten.
  • Kündigung des Mobilfunkvertrags Weigert sich Ihr Mobilfunkprovider, die Drittanbieterbeträge zu stornieren, haben Sie das Recht, Ihren Mobilfunkvertrag wegen dauerhafter
    Fehlberechnungen sofort und außerordentlich zu kündigen.
  • Widerspruch gegen Festnetzrechnungen
    Manche Drittanbieter tauchen auf der Festnetzrechnung auf, etwa Premiumdienste mit angeblich angewählten Servicerufnummern. Gegen solche rechtswidrige Berechnung von Leistungen auf Ihrer Telefonrechnung können Sie sich ebenfalls wehren.
  • Beschwerde einlegen
    Wenn Sie Probleme mit der Abrechnung von Drittanbieterdiensten über Ihre Mobilfunkrechnung haben, wenden Sie sich zudem online an die staatliche Bundesnetzagentur unter bundesnetzagentur.de/drittanbieter

Anleitung: So gehen Sie die Drittanbietersperre an

Um sicherzugehen, dass Ihre Handyrechnung künftig frei ist von Drittanbieterleistungen, die Sie nie geordert haben, kontaktieren Sie Ihren Mobilfunkanbieter und lassen sich alle Absprachen bestätigen.

  • Lassen Sie vom Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre für alle Firmenhandys einrichten. Zu der Sperre sind alle Mobilfunkanbieter in Deutschland gesetzlich verpflichtet.
  • Lassen Sie sich am besten von Ihrem Provider schriftlich bestätigen, dass diese Sperre vollständig eingerichtet ist.
  • Die Drittanbietersperre ist in der Regel online über den eigenen Account beim Anbieter möglich. Dort ist meist nur ein Häkchen zu setzen, um alle Dienste zu sperren.
  • Die Sperre für Drittanbieter schließt auch seriöse Fremddienste aus. Viele Mobilfunkanbieter bieten daher mehrere Optionen für eine Sperrung an. Unerwünschte Dienste können gesperrt, seriöse Premiumdienste dagegen auf Wunsch weiter genutzt werden.