AfA-Methoden Abschreibungsrechner: Wann darf ich degressiv abschreiben, wann ist die lineare Abschreibung besser?

Zugehörige Themenseiten:
Steuerstrategien

Wer unterschiedliche Abschreibungsmethoden kennt und entsprechend anwendet, kann schneller höhere Beträge beim Finanzamt geltend machen. Wir verraten Ihnen mit unserem Abschreibungsrechner, wie Sie Ihre persönliche Abschreibungs-Strategie optimieren.

Rechner, Abschreibungsrechner
Zwei Abschreibungsmethoden sollten Sie unbedingt kennen: Die lineare und die degressive Abschreibung. Mit dem Rechner finden Sie heraus, wie Sie beim Finanzamt schneller höhere Beträge geltend machen. - © makibestphoto - stock.adobe.com

Wirtschaftsgüter verlieren über die Zeit ihren Wert, in der Steuerbilanz kann man sie daher über ihren Nutzungszeitraum hinweg abschreiben. Das mindert den Gewinn eines Geschäftsjahres und somit auch die Unternehmenssteuern. Im Fachjargon heißt das Absetzung für Abnutzung von Wirtschaftsgütern, kurz AfA. Es bieten sich mehrere AfA-Methoden an.

Linear oder degressiv: Abschreibungsmethoden im Vergleich

Kennen und anwenden können sollten Sie vor allem zwei Abschreibungsmethoden, die lineare Abschreibung und die degressive Abschreibung:

  • Bei der linearen Abschreibung wird über die Nutzungsdauer hinweg ein feststehender Betrag als Betriebskosten abgesetzt. Alles, was Sie beachten müssen, ist die richtige Abschreibungsdauer und gegebenenfalls eine anteilig geringere Abschreibungssumme im Anschaffungsjahr, falls das Wirtschaftsgut unterjährig gekauft wurde.
  • Bei der degressiven Abschreibung sinkt der Wert des Wirtschaftsgutes gerade in den ersten Nutzungsjahren besonders stark. Es gibt unterschiedliche Varianten der degressiven Abschreibung. Steuerrechtlich ist die Methode der geometrisch degressiven Abschreibung akzeptiert. Hierbei kommt eine von Jahr zu Jahr konstante Abschreibungsquote zum Einsatz, was bedeutet, dass ein immer gleichbleibender Prozentsatz vom jeweils bestehenden Wert (Restbuchwert) abgeschrieben wird.

Lineare Abschreibung bei neuen Wirtschaftsgütern

Bei einer neuen Investition stellt sich die Frage nach der richtigen Abschreibungsmethode nicht: Seit 2011 akzeptiert das Finanzamt bei neu gekauften Wirtschaftsgütern nur noch die lineare Abschreibung. Dabei ist die degressive Abschreibung prinzipiell besser für den Unternehmer: Da der Wert des Wirtschaftsgutes am Anfang schneller fällt, können in den ersten Jahren höhere Sätze steuerlich geltend gemacht werden.

Frühere Anschaffungen können Sie auch degressiv abschreiben

Die AfA-Bestimmungen wurden in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Entscheidend ist das Anschaffungsdatum des Wirtschaftsgutes. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die in diesen Zeiträumen gekauft wurden, ist nach wie vor auch die degressive Abschreibung möglich:

  • 2009 - 2010: Der Abschreibungsquotient beträgt das 2,5-Fache der linearen Abschreibung, jedoch maximal 25 Prozent des Buchwertes.
  • 2006 - 2007: Der Abschreibungsquotient beträgt das 3-Fache der linearen Abschreibung, jedoch maximal 30 Prozent des Buchwertes.
  • 2001 - 2005: Der Abschreibungsquotient beträgt das 2-Fache der linearen Abschreibung, jedoch maximal 20 Prozent des Buchwertes.

So maximieren Sie Ihre Abschreibungen

Wer in seinem Betrieb von Jahr zu Jahr die höchstmöglichen Beträge absetzen will, muss mit unterschiedlichen Abschreibungsmethoden und unterschiedlichsten Abschreibungsquoten jonglieren. Erschwerend kommt dazu, dass Wirtschaftsgüter, die zunächst degressiv abgeschrieben werden, gegen Ende hin doch wieder linear abgeschrieben werden sollten: Ab einem gewissen Zeitpunkt ist die lineare Abschreibungsrate höher als die degressive. Ein Wechsel von degressiv auf lineare wird auch vom Finanzamt akzeptiert.

Die Nutzungsdauer richtig ermitteln

Computer werden über drei Jahre abgeschrieben, ein Baucontainer über zehn Jahre, ein Industriestaubsauger über sieben Jahre… Es gibt kaum ein Investitionsgut, für das es noch keine festgelegten Schätzwerte zur Nutzungsdauer gibt. Verzeichnet sind diese Werte in den AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Verwenden Sie diese Angaben für Ihre Abschreibungen, sind Sie generell auf der sicheren Seite. Allerdings sind die hier festgeschriebenen Werte nicht rechtsbindend. Das heißt im Klartext: Wenn Sie dem Finanzamt eine kürzere Nutzungsdauer aufgrund Ihrer betrieblichen Verhältnisse glaubhaft darlegen können, verkürzt sich auch die Abschreibungsdauer.

Mit unserem Abschreibungsrechner können Sie ganz einfach berechnen, wie hoch die Abschreibung für Ihr bewegliches Wirtschaftsgut in den kommenden Jahren ist und wann ein Wechsel von degressiver Abschreibung auf lineare Abschreibung sinnvoll ist. Wichtig: Geben Sie in den nachfolgenden Rechner bei den Anschaffungskosten den Betrag netto in Euro ein. Ausgenommen sind Kleinunternehmer (§ 19 UStG), deren Umsatz im Vorjahr 17.500 € (2019, ab 1.1.2020 liegt die Grenze bei 22.000 €) und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigt. Unternehmer, die nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, müssen die Anschaffungskosten brutto eingeben.