Sonderzulagen für Mobilität Mobilitätsbudget: Mitarbeiter binden mit ÖPNV, Dienstrad oder der Übernahme von privaten E-Ladegebühren

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Immer mehr Mitarbeiter wollen Mobilitätsdienste wie Dienstrad-­Leasing, Deutschland-Ticket und Co. nutzen. Ein ­Vehikel dafür: das Mobilitätsbudget. Auch Handwerks­betriebe können es einführen – mit oder ohne Dienstleister.

Tino Hantschmann, Personalleiter bei Energiekonzepte Deutschland (EKD) aus Leipzig.
Tino Hantschmann, Personalleiter bei Energiekonzepte Deutschland (EKD) aus Leipzig. - © Christian Hüller

Ein fester Betrag pro Monat, nicht nur für berufliche, sondern auch für private Wege: Solche Sonderzulagen gewähren immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeitern. Das Interesse an diesen Benefits schüren zum einen gezielte steuerliche Förderungen sowie die Services von Dienstleistern, die dieses Incentive digital managen lassen (siehe Download). Zum anderen steigt die Nachfrage aufgrund der ESG-Vorgaben (Environmental, Social and Corporate Governance) der EU, die auch KMU zu erfüllen haben. „Unternehmen müssen künftig Rechenschaft ablegen, wie nachhaltig sie etwa bezüglich Umweltschutz und in sozialen Fragen aufgestellt sind, und sich diesbezüglich zertifizieren lassen. Diese Pflicht wird in den nächsten fünf Jahren auf Betriebe mit bis zu elf Mitarbeitern ausgeweitet“, sagt Stefan Carsten.

Der Forscher am Zukunftsinstitut hat außerdem ermittelt, dass Beschäftigte alternative Mobilitätsangebote wünschen. „Es ändern sich permanent Arbeitsmotive und -abläufe, weshalb sie ihren Mobilitätsbedarf je nach Situation individuell decken möchten. Mit Budgets ist das besser abbildbar.“ Infolgedessen gewinnen sie an Bedeutung.