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Der 1. Januar 2019 ist der Tag der Umstellung: Ab diesem Zeitpunkt gilt die "Brückenteilzeit". Arbeitnehmer dürfen für einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren ihre Arbeitszeit reduzieren und besitzen trotzdem das Rückkehrrecht, wieder in Vollzeit zu wechseln. Was das für Handwerksbetriebe und Arbeitnehmer bedeutet – und alle weiteren Entwicklungen im Bereich Teilzeit sowie flexible Arbeitszeiten – erfahren Sie auf dieser Themenseite.

© Birgit Reitz-Hofmann/Fotolia

Änderungen ab 1. August 2022 Regeln für den Arbeitsvertrag: Strengere Vorgaben durch das Nachweisgesetz

Das Nachweisgesetz verpflichtet Chefinnen und Chefs, ihre Mitarbeiter über die getroffenen Inhalte des Arbeitsvertrags schriftlich zu informieren. Eine Neuauflage auf Grundlage der EU-Arbeitsbedingungenrichtlinie 2019/1152 tritt am 1. August 2022 in Kraft. Für Neuverträge müssen die Konditionen nun umfangreicher gefasst werden, andernfalls drohen Geldbußen. Für Altverträge empfiehlt sich die Nachbesserung. › mehr
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Mitarbeitermotivation Kinderkrippe: Mit der Betriebs-Kita stressfreier arbeiten

Klappt es mit der Kinderbetreuung, können die Eltern produk­tiver arbeiten, davon sind laut aktueller Studie 82 Prozent der Unternehmen überzeugt. Doch nicht nur in Großstädten sind Kita-Plätze oft Mangelware. Wer sich als Betrieb kümmert, kann Motivation und Arbeitgeberimage gleichermaßen verbessern. › mehr

Personalkosten Flexibel beschäftigen

Nur die wenigsten Existenzgründer können sich am Anfang viele feste Mitarbeiter leisten. Befristete Verträge und Minijobs helfen, die Personalkosten gut im Griff zu behalten. › mehr