Work-Life-Balance Was die Brückenteilzeit für Unternehmen und Mitarbeiter bedeutet

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Die Work-Life-Balance ist wichtig. Aber wie lässt sich eine Balance finden, bei dem das Unternehmen und die Mitarbeiter beide mit einem positiven Effekt heraus gehen? Die "Brückenteilzeit" soll hier klare Regeln schaffen und weiterhelfen.

Die Work-Life-Balance ist so wichtig wie nie zu vor. Die "Brückenteilzeit" ermöglicht es, den Arbeitnehmern mehr Flexibilität zu geben. - © Markus Mainka - stock.adobe.com

Dänemark ist das Land mit der weltweit besten Work-Life-Balance. Zu diesem Ergebnis kam die diesjährige Studie des Netzwerkes InterNations, die Auswanderer zur Vereinbarkeit ihres Berufs- und Privatlebens befragte. Tatsächlich arbeiten Dänen mit durchschnittlich 39,7 Stunden in der Woche weit unter dem globalen Durchschnittswert von 44,3 Stunden. Doch es ist nicht die reine Anzahl an Stunden, die die Zufriedenheit von Arbeitnehmern bestimmt. Viel wichtiger wird zunehmend die Flexibilität, die Arbeitsgeber ihren Mitarbeitern entgegenbringen. In Deutschland möchte die Regierung mit den kommenden Gesetzesänderungen ab Januar 2019 nun einen verbesserten Rahmen für Erwerbstätige schaffen.

Probleme bei Neueinstieg: Aktuelle Rechtslage

Schon heute haben Arbeitnehmer in Deutschland die Möglichkeit, die Stundenzahl ihres Arbeitsvertrages zu reduzieren. Das Teilzeit- und Befristigungsgesetz erklärt diesen Anspruch für alle Erwerbstätigen, deren Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten in einem Unternehmen mit 15 oder mehr Mitarbeitern besteht. Weitaus problematischer kann es sich hingegen gestalten, wenn aus der Teil- wieder eine Vollzeitbeschäftigung werden soll. Bislang steht es Arbeitnehmern nicht zu, den Arbeitsvertrag erneut anzupassen. Möchten sie zurück ins Unternehmen, stehen sie im direkten Vergleich mit neuen Bewerbern und haben keinen gesetzlichen Anspruch auf eine Rückkehr ins Unternehmen.  

Flexiblere Planung: Gesetzesänderungen im Jahr 2019

Was bis heute eine erhebliche Einschränkung bei der Planung des beruflichen und somit auch privaten Lebens ist, soll mit der „Brückenteilzeit“ ab Januar kommenden Jahres nun problemlos möglich sein. Arbeitnehmer dürfen für einen Zeitraum zwischen einem und fünf Jahren ihre Arbeitszeit reduzieren und besitzen dann das Rückkehrrecht, wieder in Vollzeit zu wechseln. Auch Angestellte, die bereits in Teilzeit arbeiten, profitieren. Bislang mussten sie in diesem Fall selbst beweisen, dass eine freie Stelle im Unternehmen existiert.  Die umgekehrte Beweislast liegt ab dem 1. Januar 19 nun beim Arbeitgeber. Er muss dem Mitarbeiter künftig zeigen, dass es keine der Qualifikation entsprechende Vollzeitstelle im Unternehmen gibt.

Aber längst nicht alle Deutschen erhalten Vorteile. Die neuen Reglungen gelten nur in Betrieben mit über 45 Mitarbeitern und auch Unternehmen mit bis zu 200-köpfigen Teams müssen nur in einem von 15 Fällen die Brückenteilzeit gewähren. Personen, die in kleineren Unternehmen arbeiten, haben weiterhin keinen gesetzlichen Anspruch auf Brückenteilzeit. Hier werden derartige Regelungen seltener verlangt, da die Flexibilität bei kleinerer Mitarbeiterzahl meist höher ist.

Welche weiteren Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ist in der untenstehenden Checkliste nachzulesen. Treffen alle Aussagen zu, ist das Unternehmen verpflichtet, Brückenteilzeit zu gewähren.  

Brückenteilzeit
Welche Voraussetzungen muss der Arbeitgeber erfüllen, um eine Brückenteilzeit umsetzen zu können. - © blauarbeit.de

Fazit: Sozialschutz und Auswirkungen auf Handwerk

Von den kommenden Gesetzesänderungen ist in Deutschland fast die Hälfte aller Erwerbstätigen betroffen. Das macht rund 15 Millionen Männer und Frauen, die die langfristige Planung ihres Jobs nun deutlich flexibler gestalten können. Ob Kinderplanung, Sprachen lernen oder einfach nur Entspannung – die Brückenteilzeit schafft Sicherheit und eine verbesserte Work-Life-Balance. Den Preis dafür zahlen Unternehmen, die in ihrer Personalplanung nun auch anpassungsfähiger werden müssen. So kritisiert der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes, dass die vorgesehene Ankündigungsfrist von drei Monaten zu knapp sei. Auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks steht den Änderungen kritisch gegenüber, da die Schwelle von 45 Arbeitnehmern im Unternehmen zu schnell überschritten sei. Eine verbesserte Work-Life-Balance auf der einen Seite verlangt eben auch immer eine flexiblere Unternehmensführung. Eine Entwicklung, die jedoch zu begrüßen ist, denn nicht nur Personalplaner wissen: Glückliche Arbeitnehmer sind gute Arbeitnehmer.

Über den Autor:

Ferdinand Seulen ist Geschäftsführer von blauarbeit.de, einem Portal, das für alle anfallenden Arbeiten des täglichen Lebens kostenfrei einen passenden Handwerker findet. Seulen studierte IT-Management, Strategy and Finance und war zuletzt für „Groupon“ und „American Express“ tätig.

Update: Arbeitszeit erneut verringern

Während der zeitlich befristeten Teilzeit besteht allerdings kein Anspruch auf eine weitere Verringerung oder Verlängerung der Arbeitszeit oder Rückkehr in die Vollzeit, erklären Experten der ARAG Versicherung. Arbeitnehmer können frühestens ein Jahr nach dem Ende der befristeten Teilzeit eine erneute Verringerung der Arbeitszeit verlangen.