Ein-Prozent-Regelung: Nutzung des Betriebs-Pkw durch Ehegatten
Die Privatnutzung des Betriebs-Pkw muss mit einer so genannten (gewinnerhöhenden) Nutzungsentnahme angesetzt werden muss. Diese Entnahme wird regelmäßig mittels Fahrtenbuch oder Ein-Prozent-Regelung bewertet. Aber was geschieht, wenn der Ehegatte den Betriebs-Pkw für sein eigenes Unternehmen nutzt.
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