Elster: Steuererklärung online abgeben

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Fortschritt beim Finanzamt: Unternehmer und Mit­arbeiter können jetzt digital ihre Einkommensteuererklärung erstellen. Trotzdem sollten Handwerker unbedingt ihre Daten beim Fiskus überprüfen.

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    © Infografik: Peter Diehl
    Die Finanzverwaltung erhält automatisch Informationen zu jedem Steuerzahler und stellt sie zur Verfügung.
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    © Chart: handwerk magazin
    Die Einnahmen des Finanzamtes über Elster sind in des letzten Jahren gestiegen.
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    © Hubl
    „Die voraus­gefüllte Steuererklärung ist lediglich ein Informationsservice des ­Finanzamts.“ Olaf Hubl, Steuerberater in Alfter.

Steuererklärung per Mausklick

Der Fiskus zeigt sich innovativ. Seit Jahresanfang bietet das Finanzamt VaSt – das Kürzel steht für die neue vorausgefüllte Steuererklärung. Über die offizielle Internetseite der Finanzverwaltung elster-online.de können Unternehmer und Mitarbeiter per Mausklick jetzt ihr individuelles Einkommensteuerformular beziehen. Das Finanzamt hat verschiedene Angaben, die ihm bereits vorliegen, vorab eingetragen. Die große Koalition verkauft die VaSt als besonderen Service für alle Steuerzahler. Experten sehen die Neuerung dagegen eher kritisch. Grund genug für Handwerksunternehmer, sich den Überblick zu verschaffen.

Am 2. Januar 2014 hat der Fiskus die neue vorausgefüllte Einkommensteuererklärung freigegeben. Ziel ist es, Unternehmern wie auch Arbeitnehmern oder Steuerberatern ihre Arbeit zu erleichtern und Zeit zu gewinnen.

Angaben schon eingefügt

Name, Geburtsdatum, Adresse oder Religionszugehörigkeit – diese formalen Angaben trägt die Finanzverwaltung vorab ein. Darüber hinaus liegen dem Fiskus auch die aktuellen Werte etwa zu Beiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung oder Einzahlungen in die Rürup- und Riester-Rente vor. Auch diese übernimmt die VaSt. Das war es dann aber auch fürs Erste –wenn auch das Bundesfinanzministerium in einem Schreiben angekündigt hat, den Umfang der eingetragenen Daten Schritt für Schritt in den nächsten Jahren noch zu erweitern.

Vor allem sollten sich Steuerzahler nicht auf das Finanzamt verlassen. Es können Fehler bei den Vorab-Einträgen passieren. Deshalb heißt es für alle Nutzer, sich Belege aus dem vergangenen Jahr vorzunehmen und die Werte etwa der Versicherungsbeiträge gegenzuchecken. „Das schafft Transparenz und führt dazu, dass Diskrepanzen sofort korrigiert und ausgeräumt werden können“, sagt Heinz Mattheisen, Steuerberater der Kanzlei Mattheisen und Partner Steuerberatungsgesellschaft in Neuss.

Kontrolle allein reicht noch nicht aus: Genauso wie bisher muss jeder Steuerzahler zahlreiche Einnahmen und Ausgaben in die Erklärung selbst nachtragen. Es geht kein Weg daran vorbei, alle Belege dazu an das Finanzamt zu senden – ob mit oder ohne VaSt.

Sonderausgaben eintragen

Private Spendenquittungen, Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen: Wer mit solchen Sonderausgaben oder Werbungskosten Steuern sparen will, greift selbst zum Bleistift. Die Arbeit nimmt der Fiskus nicht ab. Das Gleiche gilt zum Beispiel auch für Einnahmen aus Vermietung sowie entsprechende Werbungskosten (siehe „Belege sammeln“ und „Wichtige Details“).

Die Eingaben werden nur auf Plausibilität geprüft. „Die vorausgefüllte Steuererklärung ist zunächst einmal lediglich ein Informationsservice mit optionalem Ausfüllvorschlag“, kommentiert Steuerberater Oliver Hubl in Alfter. Der Steuerexperte, der die VaSt bereits für die Datev getestet hat, fasst zusammen: „Das Angebot der Finanzverwaltung ändert inhaltlich nichts an den Abläufen beim Erstellen der Einkommensteuererklärung.“ Daten, die beim Fiskus elektronisch schon vorliegen, können Steuerzahler jetzt nutzen.