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Einkommensteuer: Gericht erleichtert Verlustabzug bei Ferienhäusern

Verluste aus der Vermietung eines Ferienhauses können selbst dann steuermindernd berücksichtigt werden, wenn kein Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erwarten ist. Dies hat das Finanzgericht Köln selbst für den Fall angenommen, dass der Eigentümer sich eine Eigennutzung zunächst vorbehalten hat und diese erst nachträglich ausgeschlossen wird. › mehr
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Vorteil für private Auftraggeber Steuerbonus für Handwerkerleistungen: So profitieren Ihre Kunden

Wer den Steuerbonus für Handwerkerleistungen kennt, kann seinen Kunden einen zusätzlichen Mehrwert bieten. Denn viele private Auftraggeber wissen nicht, dass sich Handwerkerarbeiten steuerlich fördern lassen. Gut zu wissen: Derzeit arbeitet die Bundesregierung daran, den Steuerbonus zu reduzieren, ein Gesetzentwurf fehlt aber noch. Allerdings könnte die geplante Reform bereits ab 2027 greifen. Wenn Sie Ihren Kunden einen entsprechenden Hinweis geben, kann dies womöglich die Entscheidung für einen Auftrag an Ihren Betrieb erleichtern. Zudem profitieren Ihre Kunden dann noch von den derzeit gültigen Werten. › mehr