Rechnungstellung Darauf müssen Sie beim Vorsteuerabzug achten
Handwerksunternehmer sollten vorm Jahresende nochmals genau checken, ob in den Eingangsrechnungen alle Pflichtangaben enthalten sind – und zwar genauso wie es der Fiskus haben will. Bei Fehlern steht schnell der Vorsteuerabzug auf dem Spiel. Das zeigt ein Urteil des Finanzgerichtes Hamburg.
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