Hohe Freigrenze Steuerentlastung 2021: Für 90 Prozent der Steuerzahler entfällt der Solidaritätszuschlag
Seit 1991 wird auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer zusätzlich der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent fällig. 2021 wird die Freigrenze derart angehoben, dass für den Großteil der Steuerzahler der "Soli" entfällt. Wo die Freigrenze liegt und wie die sogenannte "Milderungszone" funktioniert, lesen Sie hier.
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