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Zu wenig Aufträge, Krankfeiern, frech zu Kunden und Chef – Gründe für die Kündigung eines Mitarbeiters gibt es viele. Doch damit die Entlassung auch vor dem Arbeitsgericht Bestand hat, muss sie richtig eingefädelt und begründet sein.

Arbeitsrecht Arbeitnehmerpflichten: 7 Dinge, die jeder Mitarbeiter beachten muss

Ohne, dass darüber gesprochen wird, sind für Mitarbeiter am Arbeitsplatz auch über den Arbeitsvertrag hinaus obligatorische Pflichten zu beachten. So hat zum Beispiel ganz einfach jeder, der eine Stelle antritt, auch zu arbeiten – logisch. Was sie aber noch alles von Ihren Arbeitnehmern verlangen dürfen, lesen Sie hier. › mehr
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Geschäftsverkehr über Ihren Briefkasten Frist abgelaufen - Das können Sie jetzt tun

Im Geschäftsverkehr werden oft Briefe versandt, die Fristen in Lauf setzen, wie etwa Kündigungen oder Widerrufsbelehrungen. Das gilt, wenn der Brief während der Abwesenheit des Empfängers eingeht und in dieser Zeit eine Frist abläuft. › mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Lange Krankheit: Hohe Hürden für Kündigung

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern aufgrund einer längeren Krankheit kündigen – die Voraussetzungen dafür sind aber hoch. Ohne betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) können Kündigungen schnell unwirksam sein. › mehr

Probezeit Bei abgekürzter Kündigungsfrist auf eindeutige Formulierung achten

Bei einer Probezeit von höchstens sechs Monaten kann das Arbeitsverhältnis ohne weitere Vereinbarung von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Zumindest in der Theorie. In der Praxis verhindern oft längere Fristen die Umsetzung, die eigentlich erst nach der Probezeit gelten sollten. › mehr

Schwarzarbeit: Fristlos kündigen

Wer als Angestellter nebenbei mit Schwarzarbeit sein Gehalt aufbessert und dabei unter den Kunden wildert, hat aufgrund dieser illegalen Beschäftigung eine fristlose Kündigung hinzunehmen, so das Landesarbeitsgericht Hessen (Az. 16 Sa 593/12). Erfahren Sie hier die Details zum Urteil. › mehr

Verschwiegene Vorstrafe nicht immer Kündigungsgrund

Arbeitgeber dürfen bei der Einstellung eines Bewerbers nur Vorstrafen abfragen, die für die spätere Tätigkeit relevant sind. Verschweigen Bewerber für eine Fahrtätigkeit bei der Frage nach einer einschlägigen Vorstrafe eine Verurteilung wegen Körperverletzung, berechtigt dies Arbeitgeber weder zu einer Kündigung noch zu einer Anfechtung des Arbeitsvertrags. › mehr

Erschwerte Trennung

Kündigungsschutz - Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofs hat die Kündigungsfristen für deutsche Betriebe verlängert. Wer dies weiß und auch die anderen Regeln kennt, spart unnötige Personalkosten. › mehr

Sie sind gefeuert!

Kündigung Diebstahl, Untreue, Schwarzarbeit schon beim Verdacht auf eine Straftat dürfen Unternehmer Mitarbeiter fristlos entlassen. Wie Sie dabei rechtssicher vorgehen. › mehr