Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Lange Krankheit: Hohe Hürden für Kündigung

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Arbeitsrecht und Kündigung

Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern aufgrund einer längeren Krankheit kündigen – die Voraussetzungen dafür sind aber hoch. Ohne betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) können Kündigungen schnell unwirksam sein.

Bevor eine Kündigung ausgesprochen werden kann, muss der Arbeitgeber zunächst eine Anpassung des Arbeitsplatzes an die Bedürfnisse des angeschlagenen Mitarbeiters prüfen. - © Cello Armstrong; Fotolia.com

Der Fall: Ein seit 1988 im Betrieb beschäftigter Maschinenarbeiter war in den Jahren 2011 bis 2014 jährlich zwischen 42 und 164 Tagen arbeitsunfähig erkrankt. Sein Arbeitgeber kündigte ihm daraufhin am 26. Februar 2016 fristgerecht zum 30. September 2016. Als Folge reichte der Mann gegen sein Unternehmen Klage ein.

Das Urteil: Der Arbeitnehmer hatte Erfolg. Die Richter des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz wiesen die Kündigung als unwirksam zurück. Sie sei unverhältnismäßig, da der Arbeitgeber gegen seine Pflicht kein BEM durchgeführt habe. Er habe auch nicht darlegen können, dass ein solches Programm "objektiv nutzlos" gewesen sei.

Anpassung des Arbeitsplatzes statt Kündigung

Die Mainzer Richter zeigten sich außerdem nicht überzeugt, dass es im Betrieb tatsächlich keinen geeigneten Arbeitsplatz mit weniger belastenden Tätigkeiten gegeben habe. So stellt sich laut der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) die Frage, warum eine Anpassung des Arbeitsplatzes nicht möglich gewesen ist (beispielsweise durch Vorrichtungen an der zu bedienenden Maschine).