Kein Urlaub gewährt: Schadenersatz
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg sorgt mit einem Urteil bei vielen deutschen Handwerksunternehmern für Verwirrung. Danach schuldet der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern Schadenersatz, wenn deren Urlaubsansprüche durch Fristablauf verfallen sind – und zwar unabhängig davon, ob sie vorher rechtzeitig einen Urlaubsantrag gestellt hatten.
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