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Fast jeder vierte Handwerksbetrieb wird als Gesellschaft mit beschränkter Haftung geführt. Grund genug also, sich mit dieser Rechtsform genauer zu beschäftigen.

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Praxisübersicht für das Handwerk Gründung: So finden Sie die richtige Rechtsform

Es gehört mit zu den ersten Gründungsaufgaben, für das neue Unternehmen die richtige Rechtsform zu finden. Veränderungen des Unternehmens beziehungsweise der Eigentumsverhältnisse können aber auch später eine Änderung der Rechtsform notwendig machen. Lesen Sie hier Vor- und Nachteile der verschiedenen Rechtsformen sowie Tipps zur Umsetzung im Unternehmen. › mehr

Mindestlohn, Verpackungsgesetz, drittes Geschlecht und Co. Steuerliche und rechtliche Änderungen 2019

Ab dem neuen Jahr 2019 gelten für Handwerker wieder zahlreiche neue rechtliche und steuerliche Regelungen. Alle fiskalischen und juristischen Neuerungen haben wir hier für Sie im Überblick zusammengefasst. › mehr

Kapitalgesellschaften Verlustabzug unvereinbar mit Grundgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat geklärt, ob ein Gesellschafterwechsel bei einer Kapitalgesellschaft dazu führen darf, dass Verluste aus der bisherigen Tätigkeit der Gesellschaft verloren gehen und daher für eine spätere Verrechnung mit Gewinnen nicht mehr zur Verfügung stehen. Das Ergebnis ist ein Erfolg für den Steuerzahler. › mehr

Branchenvergleich Gehalt: Das verdienen GmbH-Geschäftsführer im Handwerk

GmbH-Chefs aus dem Handwerk verdienen laut einer aktuellen Gehaltsstudie fast 10.000 Euro mehr als im Vorjahr. Gut zu wissen: An dem Gehaltsreport orientiert sich auch das Finanzamt. Vergleichen Sie Ihr Gehalt mit dem Ihrer Branchenkollegen - inklusive Rücklick auf die Gehaltsentwicklung seit 2007. › mehr

GmbH-Gehälter Es darf gerne ­weniger sein

GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer dürfen nicht unbegrenzt verdienen – sonst kassiert der Fiskus ab. Das Finanzamt orientiert sich hier meist an den Ergebnissen des BBE-Media-Gehaltsvergleichs, der jedes Jahr im Dezember veröffentlicht wird. Das sind die aktuellen Richtgrößen. › mehr
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Handwerker-GmbH: Sieben Haftungsfallen für Geschäftsführer

Für die Schulden und Verbindlichkeiten der GmbH haften Gesellschafter und Geschäftsführer nicht persönlich. Der Grund: Die GmbH bietet im Unterschied zur Personengesellschaft einen Haftungsschirm. Dieser Grundsatz gilt aber nicht uneingeschränkt, wie die nachfolgenden sieben wichtigsten Haftungsfallen für Gesellschafter und Geschäftsführer verdeutlichen. › mehr