Branchenvergleich Gehalt: Das verdienen GmbH-Geschäftsführer im Handwerk

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GmbH-Chefs aus dem Handwerk verdienen laut einer aktuellen Gehaltsstudie fast 10.000 Euro mehr als im Vorjahr. Gut zu wissen: An dem Gehaltsreport orientiert sich auch das Finanzamt. Vergleichen Sie Ihr Gehalt mit dem Ihrer Branchenkollegen - inklusive Rücklick auf die Gehaltsentwicklung seit 2007.

Das Gehalt von GmbH-Chefs im Handwerk ist abhängig von den einzelnen Branchen. - © MAST/Fotolia.com

Zu hohes Festgehalt, zu viel Tantieme, zu teurer Firmenwagen: Wenn Gesellschafter-Geschäftsführer mehr als in ihrer Branche üblich verdienen, geht das Finanzamt schnell von einer sogenannten verdeckten Gewinnausschüttung aus. Die Folge sind hohe Steuernachzahlungen. Hintergrund: Auch GmbH-Chefs, die sowohl die Zügel bei der Unternehmensführung in der Hand halten als auch Kapitalanteile an ihr besitzen, sind Angestellte der Gesellschaft. Ihre Geschäftsführerbezüge setzen sie als Betriebsausgaben ab.

Genehmigen sie sich ein hohes Salär, mindern sie damit kräftig die Körperschaft- und Gewerbesteuer. Das Finanzamt zeigt sich hier deshalb besonders kritisch. Das Problem: „Wenn Unternehmer nicht aufpassen, kann die nächste Betriebsprüfung mit einem hohen Risiko verbunden sein“, warnt Erwin Reichholf, Steuerberater der Beratungsgesellschaft Ecovis in Augsburg. Deshalb überprüfen betroffene Firmenchefs am besten jährlich ihre gesamten Bezüge.

Unter die Lupe nehmen die Prüfer regelmäßig nicht nur das Festgehalt, sondern die Gesamtvergütung eines Gesellschafter-Geschäftsführers. Dazu zählen auch Tantiemen, Versorgungszusagen und andere Nebenleistungen wie die private Nutzung des Firmenwagens. Die Prüfer stützen sich bei der Bewertung der akzeptablen Höhe oft auf die Studie des Verlagshauses BBE media in Neuwied. Seit kurzem liegt eine neue BBE-Studie vor.

Benchmark für Steuerprüfer

„Unsere Daten sind in der Finanzverwaltung anerkannt. Sie kommen bei Betriebsprüfungen häufig zum Einsatz“, sagt Peter Rath, Steuerju- rist und Leiter der Studie. Wiebke Girolstein vom Landesamt für Steuern (LfSt) in Koblenz erklärt: „Bestehen im Verlauf einer Betriebsprüfung Zweifel, ob möglicherweise eine verdeckte Gewinnausschüttung vorliegt, wird die BBE-Studie als ein Ansatzpunkt zur Prüfung der Angemessenheit des Geschäftsführergehalts herangezogen.“ Das berichtet sie aus den Erfahrungen der Fachgruppe Außendienste.

„Die Studie wird häufig im Rahmen von Betriebsprüfungen von unseren Finanzämtern bei uns angefragt“, so Girolstein. Aus gutem Grund: Denn die Gerichte haben sie dafür zugelassen. „Die besondere Bedeutung der BBE-Studie für die Praxis zeigen die Hinweise mehrerer Steuerberater, dass unsere Zahlen den Steuerprüfer letztlich überzeugt haben und der Vorwurf einer verdeckten Gewinnausschüttung damit ganz vom Tisch war“, so Rath. Anlass genug also für GmbH-Chefs, die aktuellen Zahlen unter die Lupe zu nehmen.

Ansehnliche Erhöhung der Geschäftsführergehälter

Rund 3.430 GmbH-Geschäftsführer oder deren Steuerberater haben sich in diesem Jahr an der BBE-Studie beteiligt. Erfreuliches Ergebnis: Viele Handwwrksunternehmer haben sich gegenüber dem Vorjahr eine „In fast allen Wirtschaftszweigen gab es deutliche Steigerungen der GmbH-Chefgehälter gegenüber dem Vorjahreszeitraum recht ansehnliche Gehaltserhöhung genehmigt.“ Während sich GmbH-Geschäftsführer im Einzelhandel ihr Salär nur um rund 5,7 Prozent angehoben haben, betrug im Handwerk die Steigerung im Schnitt 8,3 Prozent. 21,8 Prozent der Handwerkschefs leisteten sich mehr Gehalt. Im Schnitt verdienten sie 114.532 Euro im Jahr als Festgehalt. Den Spitzenplatz hielten GmbH-Geschäftsführer im Tiefbau. Sie hatten im Schnitt 143.469 Euro in ihrer Schatulle.

Jahresfestgehalt (ohne Tantieme)

Die Tabelle zeigt, was laut BBE-Studie GmbH-Geschäftsführer-Vergütungen 2017 bei GmbH-Geschäftsführern im Handwerk aktuell üblich ist:

Branche Euro
Straßen-/Tiefbau143.469
Elektroinstallationen132.710
Büroelektronik124.773
Gesundheit124.238
Nahrungs-/Genussmittel123.630
Metall/Maschinen121.765
Druckerei120.718
Bauunternehmung114.938
Dachdecker111.863
Dentallabor111.629
Tischler-/Ladenbau106.688
Baunebengewerbe103.843
Heizung/Sanitär/Klima99.119
sonstiges Handwerk103.394
Durchschnitt Gesamthandwerk 114.532

So bietet Ihr Vertrag dem Fiskus keine Angriffsfläche

Die folgende Checkliste zeigt, bei welchen Regelungen die Betriebsprüfer besonders genau hinschauen - und wie Sie bei einer Verttragsgestaltung damit umgehen sollten.

  1. Gehalt. Fixieren Sie alle Gehaltsbestandteile schriftlich im Arbeitsvertrag: monatliches Festgehalt, Weihnachts- und Urlaubsgeld, Tantiemen, Prämien, Provisionen, Pensionszusagen, Versorgungsleistungen, steuerfreie Zuwendungen sowie ein privat genutzter Firmenwagen.
  2. Nebenleistungen. Was für normale Mitarbeiter aufgrund gesetzlicher oder tarifvertraglicher Regelung gilt, muss zwischen Gesellschafter-Geschäftsführer und GmbH besonders vereinbart werden. Solche Nebenleistungen können sein: Gehaltsfortzahlung bei Krankheit, Hinterbliebenenversorgung, Mutterschutz bei Gesellschafter-Geschäftsführerinnen, Arbeitgeberbeiträge bei freiwilliger Weiterversicherung in der Sozialversicherung.
  3. Überstunden. Gesonderte Vergütungen für Überstunden sind in der Regel tabu, weil Geschäftsführer als Führungskräfte in der Regel nicht nach Stunden bezahlt werden.
  4. Tantieme. Verzichten Sie grundsätzlich auf Umsatztantieme. Diese wird steuerlich nur in sehr begrenztem Rahmen (zum Beispiel bei GmbH-Neugründung) anerkannt. Eine am Gewinn orientierte Erfolgsbeteiligung ist die bessere Wahl.
  5. Vergütungsrelation. Das Verhältnis Festgehalt zu Tantieme sollte grundsätzlich bei 75 zu 25 Prozent liegen. Das heißt, die Vergütung soll nicht in allzu hohem Maße erfolgsabhängig ausgestaltet werden. Allerdings: Ein Anteil der Tantieme von bis zu 50 Prozent des Jahresüberschusses der GmbH kann angemessen sein – so der Bundesfinanzhof (Az. IR 24/02)
  6. Pensionszusage. Hier ist neben der Schriftform eine Wartezeit von zwei bis drei Jahren erforderlich, bei Neugründungen sogar fünf Jahre. Die in der Pensionszusage vereinbarten Rentenbezüge dürfen 75 Prozent der Aktivbezüge nicht überschreiten. Vorsicht: Bei einem späteren Verkauf der GmbH stellt die Pensionszusage oft ein steuerliches Problem dar. Insbesondere sind Käufer nur zur Übernahme bereit, wenn die Pensionszusage „ausgelagert“ wird.
  7. Aktualisierung. Überprüfen Sie regelmäßig den Anstellungsvertrag und passen Sie ihn an. Beispiel: Ein im Vertrag zugesagter neutraler Mittelklassewagen, der auch zur Privatnutzung zur Verfügung steht, ist durch einen Oberklassewagen ersetzt worden. Diese Änderung sollte vom zuständigen GmbH-Organ bestätigt werden.

Entwicklung der GmbH-Chefgehälter im Überblick

Wir haben die Werte für Festgehalt und Tantieme in den einzelnen Handwerksbranchen hier zusammengestellt und zeigen Ihnen, wie sich die GmbH-Gehälter im Handwerk seit 2007 entwickelt haben: