Entgeltersatz: Datenaustausch nur noch elektronisch
Ab dem 1. Juli müssen Arbeitgeber Daten zur Sozialversicherung über das sogenannte elektronische Datenaustauschverfahren Entgeltersatzleistungen versenden. Die notwendigen Daten zu Krankengeld, Mutterschaftsgeld etc. können nur noch elektronisch übermittelt werden.
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