Betriebe ausgebremst

Sozialversicherung Mit „Elena“ sollten die Betriebe bald entlastet werden. Doch jetzt müssen sie noch länger darauf warten. Der Bürokratieaufwand bleibt.

Arbeit für den Staat: Unternehmerfrau Elisabeth Renner in München investiert viel Zeit in die Lohnabrechnung. - © Fritz Beck

Betriebe ausgebremst

Das Wort „Bürokratieabbau“ bei der Lohn- und Gehaltsabrechnung empfindet Elisabeth Renner in München nur noch als blanken Hohn. Ein Drittel ihrer Arbeitszeit von 45 Wochenstunden verbringt die leitende Mitarbeiterin und Unternehmerfrau in der Michael Renner Bauunternehmung GmbH mit der Kontrolle der gesetzlich vorgeschriebenen Vorausbuchungen für die 86 festen Mitarbeiter, die zum Jahresumsatz von 24 Millionen Euro beitragen. „Für 17 Krankenkassen müssen wir jeweils im Vormonat auf der Grundlage eines fiktiven Lohns Sozialabgaben berechnen und Differenzen zum tatsächlichen Lohn später verrechnen“, kritisiert Renner. Gutschriften zugunsten der Firma überweisen einige Krankenkassen erst nach mehreren Mahnungen zurück. „Hinzu kommen die ständigen Prüfungen der fünf gesetzlich erforderlichen Bescheinigungen für Subunternehmer, die wir alle drei Monate neu beantragen müssen“, ergänzt Elisabeth Renner. Fehlen diese bei einer Kontrolle durch den Zoll, haftet der Auftraggeber, etwa wenn der Subunternehmer seinen Mitarbeitern keinen Mindestlohn gezahlt hat.

So wie Elisabeth Renner ärgern sich viele Handwerker jeden Monat und müssen doch ihre Pflichten gegenüber den Trägern der Sozialversicherung exakt erfüllen. Die wichtigsten Änderungen ab 2011 bringt dieser Beitrag mitsamt der bewährten Tabelle auf der nächsten Seite.

Der Ärger hat in den vergangenen Wochen noch massiv zugenommen: Den versprochenen Nutzen aus dem elektronischen Entgeltnachweis (Elena) können die Betriebe nicht vor 2014 nutzen. Zwar müssen die Firmen bereits seit Anfang 2010 umfangreiche Personaldaten online an einen Zent-ralrechner der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg melden. Doch nach breiter Kritik beschloss der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und FDP in Berlin ein Moratorium von Elena, den vorläufigen Stopp des Mammutprojekts.

Wer jedoch meinte, das Moratorium gelte auch für die Meldepflicht der Betriebe, sah sich schnell enttäuscht. Nur der Beginn des Abrufs der gespeicherten Daten wird von 2012 auf 2014 verschoben, weil die Behörden ihre Datentechnik zum Abruf, etwa fürs Arbeitslosengeld oder Wohngeld, noch nicht aufgerüstet haben. Die Betriebe müssen also noch länger Lohnbescheinigungen auf Papier ausstellen. „eine fast unzumutbare Belastung“, so Günther Reichenthaler von der Handwerkskammer in München.

Höhere Krankenkassenbeiträge

Auch in der Krankenversicherung kommen neue Pflichten auf die Betriebe zu: Zwar sinkt 2011 erstmals die Beitragsbemessungsgrenze auf jetzt 3712,50 Euro. Dennoch klettern die Beiträge, weil der Satz von 14,9 auf 15 Prozent steigt. Der Arbeitgeberanteil ist gesetzlich bei 7,3 Prozent eingefroren. Mitarbeiter mit geringem Einkommen können für Zusatzbeiträge ihrer Krankenkasse über ihren Anteil von 8,2 Prozent hinaus einen Sozialausgleich bekommen, dessen Höhe ab 2012 die Betriebe nach einem komplizierten Verfahren berechnen und den Krankenkassen melden müssen. Handwerksorganisationen und der Bundesverband der Arbeitgeberverbände (BDA) haben vergeblich dagegen protestiert.

Gut verdienende Mitarbeiter, denen der ständige Beitragsanstieg in der gesetzlichen Krankenversicherung zu teuer wird und die den Komfort der Privatversicherer (PKV) nutzen wollen, können 2011 wechseln, wenn sie 2010 erstmals mehr als 49950 Euro verdienten. Angestellte in der PKV, die 2010 mehr als 45000 Euro verdienten, können privatversichert bleiben, wenn sie 2011 voraussichtlich mehr als 44450 Euro bekommen.

Insolvenzumlage ausgesetzt

Nachdem die Insolvenzgeldumlage an die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg 2010 von 0,1 auf 0,41 Prozent mehr als vervierfacht wurde, ist hier für 2011 Entwarnung angesagt. Denn dank der Rücklagen dieses Teils der Sozialversicherung, den die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg verwaltet, wird die Umlage 2011 ausgesetzt. Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung jedoch steigt Anfang des Jahres von bisher 2,8 auf 3 Prozent. Das ist allerdings eine mehr kosmetische Korrektur, weil der Beitragssatz nur wegen der Wirtschafts- und Finanzkrise vorübergehend von 3 auf 2,8 Prozent abgesenkt worden war. Von einer richtigen Erhöhung, wie vielfach gemeldet, kann hier also nicht die Rede sein.

harald.klein@handwerk-magazin.de

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