Zur Kasse bitte

Sozialversicherung Steigende Abgaben, höhere Beiträge für das Insolvenzgeld, neue Meldepflichten bei der Lohn-abrechnung - die Lasten der Betriebe nehmen 2010 weiter zu.

Zur Kasse bitte

Elisabeth Renner in München kann nur noch den Kopf schütteln: „Die Lohnabrechnung wird immer komplizierter, die Betriebe werden ab Anfang 2010 noch mehr für die Dienste der Sozialkassen eingespannt“, schimpft die leitende Mitarbeiterin der Michael Renner Bauunternehmung GmbH. Sie kümmert sich um die Abgaben für 86 Mitarbeiter, mit denen die Firma jährlich rund 20 Millionen Euro umsetzt.

Die neue Belastung, über die sich Elisabeth Renner ärgert, heißt im Kürzel „Elena“, in der Langform „elektronischer Entgeltnachweis“. Hier müssen die Firmen eine Reihe von Personaldaten erfassen und elektronisch an die zentrale Speicherstelle der Rentenversicherung in Würzburg schicken. Die Sozialversicherung greift für die Berechnungen von Leistungen wie etwa dem Arbeitslosen-, Eltern- oder Wohngeld darauf zurück. Zur Anleitung gibt es ein über 50-seitiges Papier und Tipps, die Betriebe unter www.das-elena-verfahren.de herunterladen können.

Wer seine Lohnabrechnung selbst mit einer Software auf dem Firmen-PC macht, sollte darauf achten, dass Elena ab Anfang des Jahres zur Verfügung steht. Dienstleister wie die Datev, über die Löhne und Gehälter von 9,5 Millionen Arbeitnehmern abgerechnet werden, haben Elena bereits eingearbeitet.

Höhere Krankenkassenbeiträge


Auch durch höhere Abgaben an die Krankenkassen steigt die Belastung der Betriebe. Zwar bleibt 2010 der Beitragssatz mit 14,9 Prozent unverändert. Durch die angehobenen Beitragsbemessungsgrenzen jedoch müssen die Betriebe entsprechend mehr vom Lohn abführen.

„Hinzu kommt noch eine Vielzahl von Kassen, an die wir für die jeweils dort versicherten Mitarbeiter alle Sozialabgaben überweisen müssen“, sagt Elisabeth Renner. In ihrem Unternehmen sind es 17 verschiedene Kassen, mit jeweils eigenen Ansprechpartnern, Bankverbindungen und Homepages. „Vor zwei Jahren, als noch die AOK alleinige Einzugsstelle für die Sozialabgaben war, hatten wir es bedeutend einfacher.“

Genau rechnen müssen die Betriebe bei ihren privat krankenversicherten Mitarbeitern: Diejenigen, die 2009 mehr als 44100 Euro verdienten und bereits privat krankenversichert sind, bleiben versicherungsfrei, wenn sie 2010 voraussichtlich mindestens 45000 Euro verdienen. Bekommen sie weniger, müssen sie wieder in eine gesetzliche Krankenkasse eintreten. Seinen Privatversicherten zahlt der Betrieb maximal die Hälfte des Beitrags der gesetzlichen Krankenversicherung als Zuschuss. Das sind 2010 bis zu 262,50 Euro.

Alle anderen Arbeitnehmer bleiben pflichtversichert, sofern ihr Jahreseinkommen 2010 voraussichtlich unter 49950 Euro betragen wird. Die Krankenversicherungspflicht entfällt allerdings erst dann, wenn die Pflichtgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten wird. Die neue Bundesregierung will Mitarbeiter schon im ersten Jahr nach Überschreiten der Grenze zur Privatversicherung wechseln lassen. Ab wann das möglich sein wird, stand bei Redaktionsschluss dieser Ausgabe noch nicht fest.

Insolvenzumlage vervierfacht

Der Beitragssatz fürs Arbeitslosengeld liegt wie 2009 bei 2,8 Prozent. Die Insolvenzgeldumlage wird jedoch drastisch erhöht. Sie betrug 2009 gerade 0,1 Prozent des Lohnes oder Gehalts. Ab Anfang 2010 sind 0,41 Prozent fällig. Die Umlage wird monatlich an die Krankenkassen überwiesen, die das Geld weiterleiten. Aus der Umlage bekommen Mitarbeiter in der Zeit zwischen Insolvenzantrag und Eröffnung des Insolvenzverfahrens ihres Arbeitgebers bis zu drei Monate lang ihr Gehalt von der Arbeitsagentur weiterbezahlt.

Mehr Abgaben für Essen und Wohnen

Vergleichsweise gering erhöhen sich die Sozialabgaben auf freie Kost und Unterkunft. Sie werden ab Anfang 2010 mit diesen Werten berechnet: Kost und Unterkunft 419 Euro monatlich, nur Unterkunft 204 Euro monatlich, nur Kost 215 Euro monatlich, je Mittagessen 2,80 Euro.

Betriebliche Altersvorsorge ausgebaut

Eine gute Nachricht zum Schluss für die Altersvorsorge der Mitarbeiter: Die Mindest- und Höchstbeiträge für die steuer- und sozialversicherungsfreie Entgeltumwandlung erhöhen sich 2010. Sie betragen jährlich mindestens 191,63 Euro und höchstens 2640 Euro. Dadurch fließt mit der Abrechnung mehr Lohn oder Gehalt in die Altersvorsorge. Zusätzlich können die Betriebe je Mitarbeiter weitere 1800 Euro steuerfrei, aber mit Sozialabgaben in die Vorsorgeversicherung einzahlen.

Beachten Sie auch die Link-Liste in der Spalte links neben diesem Beitrag. Dort erfahren Sie, wann und wie Handwerksunternehmer aus der gesetzlichen Rentenversicherung aussteigen können.

Mitarbeit: Günther Reichenthaler

harald.klein@handwerk-magazin.de