Zum Glück gezwungen

Rentenkasse | Die Pflichtversicherung ist vielen Unternehmern ein Dorn im Auge. Die Rentenversicherungspflicht kann als Basisabsicherung für Handwerker Sinn machen. Versorgungslücken müssen Handwerker aber selber schließen.

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    „Ein Unternehmer muss privat die eigene Arbeitskraft und das eigene Einkommen absichern.”Mark Ortmann, Geschäftsführer, Institut für Transparenz in der Altersvorsorge GmbH.
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    Unternehmer müssen früh Geld fürs Alter sparen: Wer mit 20 Jahren jeden Monat 50 Euro zurücklegt, hat bei einer durchnittlichen Rendite von 4,5 Prozent im Jahr minus 2 Prozent Inflation, nach 20 Jahren knapp 50000 Euro gespart.

Zum Glück gezwungen

Martin Ossenkopp hat seine Pflicht erfüllt. 18 Jahre musste der Einzelunternehmer in Hildesheim, wie vom Gesetzgeber vorgeschrieben, den Höchstbeitrag von knapp 500 Euro monatlich in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. „Diese Beiträge waren für mich immer eine Grundsicherung für meine Rente, mehr nicht“, sagt der Tischlermeister und Holztechniker im Rückblick. Vor drei Jahren hat der 44-Jährige dennoch einen Schlussstrich gezogen. „Die Verzinsung der Zahlungen ist in der Rentenkasse zu schlecht. Hätte ich die Beiträge privat angelegt, wäre nach 18 Jahren mehr rausgekommen“, begründet der Unternehmer seine Entscheidung.

Mit seiner Kritik steht Ossenkopp nicht alleine. Auch Vertreter der Handwerksorganisation halten die 18 Jahre Pflichtversicherung für Handwerker in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht mehr für zeitgemäß. Denn auch die gesetzliche Rentenkasse kann aufgrund leerer Kassen nur noch für eine Basisversorgung im Alter sorgen. Daher müssen Handwerksunternehmer auch mehr Verantwortung für die eigene Absicherung im Alter übernehmen und privat vorsorgen. Der Staat wird nicht mehr wie bisher einspringen. Studien belegen, dass gerade Selbständige, weil sie zu wenig Geld für den Ruhestand
zurücklegen, auf eine Grundsicherung im Alter angewiesen sind.

Der Gesetzgeber hat die Rentenversicherungspflicht für Handwerker 1938 eingeführt. Der Hintergrund:Unternehmer mit kleineren Betrieben sollten damals wie Angestellte unter dem Schutz der Rentenversicherung stehen und im Alter finanziell abgesichert sein. Damit sie im Ruhestand nicht dem Staat auf der Tasche liegen.

Mit der Änderung der Handwerksordnung 2004 gab es Einschnitte in diese Regelung: Die sogenannten B1-Handwerke wurden von der Pflichtversicherung befreit, während die zulassungspflichtigen A-Gewerke bis heute 18 Jahre Pflichtbeiträge in die Rentenkasse einzahlen müssen und damit im Alter auf eine finanzielle Grundsicherung vertrauen können.

Risiken für Selbständige

Auf mehr als diese Grundsicherung brauchen Unternehmer im Alter allerdings nicht hoffen. Wer als Handwerker zum Beispiel 45 Jahre in die Rentenkasse einzahlt, bekommt nach heutigem Stand 1210 Euro monatlich als Rentner überwiesen (siehe Kasten unten). Das heißt, eine private Vorsorge fürs Alter ist trotzdem notwendig. Das Argument der staatlichen Grundsicherung für Selbständige hat trotzdem seine Berechtigung. „Ich beobachte hier in der Region, dass einige Handwerker nicht in der Lage sind, eine eigene Vorsorge aufzubauen. Im Rentenalter leben sie dann von Wasser und Brot oder müssen ihr Haus verkaufen, weil sie es sich nicht mehr leisten können“, berichtet Thorsten Ußkurat von Ußkurat Siebdruck GmbH in Sarstedt.

Die Beobachtung von Ußkurat thematisiert ein bundesweites Problem, wie Studien belegen. Alarmierend sind Untersuchungen des Sozialbeirates der Bundesregierung: Die Fachleute schätzen, dass 2009 bis zu drei Millionen Selbständige „ohne obligatorische Alterssicherung“ waren, heißt es in ihrem jüngsten Gutachten. Das Fazit des Sozialbeirates:Gerade Selbständigen droht Altersarmut. Denn die Gruppe der Selbständigen mit geringem Einkommen nimmt zu: So stieg der Anteil mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1100 Euro zwischen 1995 und 2005 von 24 auf 32 Prozent. Die Empfehlung des Sozialbeirates an die Politik lautete entsprechend: Selbständige sollten verpflichtet werden, kleinere Beiträge in die gesetzliche Rentenkasse einzuzahlen, um so eine Mindestsicherung fürs Alter aufzubauen.

Dieser Einschätzung widersprechen Kritiker der Rentenversicherungspflicht nicht, finden ihre Umsetzung aber unverständlich. Den Junioren des Handwerks ist die Rentenversicherungspflicht schon seit Langem ein Dorn im Auge. „Die Pflichtversicherung ist teuer, ungerecht und nicht mehr zeitgemäß“, sagt Frank Berting, stellvertretender Bundesvorsitzender, im Interview mit handwerk magazin (siehe Seite 64).

Als „endgültig nicht mehr nachvollziehbar werten die Junioren des Handwerks die Pflichtversicherungsregelungen aufgrund der Handwerksordnung von 2004“, meint Metallbauer Berting. „53 der bis dahin zur Anlage A gehörenden 95 Gewerke wurden durch die Neuordnung als zulassungsfreie B1-Handwerke von der Versicherungspflicht befreit. Die 41 A-Gewerke sind dagegen bis heute verpflichtet, in die Rentenkasse einzuzahlen“, so Berting weiter. Eine Erklärung, warum die A-Gewerke schutzbedürftiger sind als die B1-Berufe, bleibt die Politik aber schuldig.

Mit ihren Pflichtbeiträgen zahlen Unternehmer nicht nur für ihre spätere Rente, sondern auch für zusätzliche Leistungen des Versicherungsträgers wie eine Erwerbsminderungsrente. Bei einem Ausstieg aus der Rentenversicherung können diese Leistungen für den Selbständigen unter den Tisch fallen, gibt zum Beispiel ein ZDH-Ratgeber zu bedenken. Versicherungspflichtige Handwerksunternehmer, die trotzdem nach 18 Jahren ihre Zahlungen in die Rentenkasse einstellen möchten, müssen sich private Alternativen für die Vorsorge suchen. Allerdings sollte nicht nur der Ruhestand finanziell abgesichert werden. „Ein Selbständiger muss zuerst die eigene Arbeitskraft über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung und das eigene Einkommen absichern“, rät Mark Ortmann, Geschäftsführer vom Institut für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA) in Berlin, den Aussteigern.

Rürup als private Basisrente

Als private Vorsorge kann die gesetzliche Rente eine Rürup-Police ersetzen. Denn bei der Altersvorsorge spielen auch Aspekte wie steuerliche Förderung und Insolvenzschutz eine wichtige Rolle. Interessant ist hier für Unternehmer insbesondere der steuerliche Aspekt (siehe Musterrechnung links). Wichtig: Die Rürup-Versicherung ist wie die gesetzliche Rente Insolvenz- und Hartz-IV-geschützt. Im Ernstfall dürfen Gläubiger auf diese Ersparnisse nicht zugreifen.

Aussteiger Ossenkopp sorgte vor und schloss sowohl eine Berufsunfähigkeitspolice als auch eine Risiko-Lebensversicherung für die Familie ab. Nach Ende seiner Pflichtversicherung hat er einen Teil seiner Beiträge in private Zusatzversicherungen investiert. Obwohl er sich so gut abgesichert fühlte, hat er bei seiner Bank einen Vorsorgecheck gemacht. „Die Aussage meines Berater hat mich beruhigt:Unser Lebensstandard ist im Alter gesichert. Was wir jetzt noch sparen, erlaubt uns zusätzlichen Luxus.“

cornelia.hefer@handwerk-magazin.de