- Gesetzliche Rentenversicherung Was sie leistet, was sie kostet

Wer als Handwerker überlegt, die gesetzliche Rentenversicherung nach 18 Jahren zu verlassen, sollte das gesamte Kosten- und Leistungsangebot des Sozialversicherungsträgers betrachten. Unternehmer, die unsicher sind, ob sie die Rentenversicherung verlassen, sollten sich beraten lassen.

- Gesetzliche Rentenversicherung

Was sie leistet, was sie kostet

Beitragspflicht. In den ersten 18 Jahren ihrer Ausbildungs- und Berufszeit müssen die A-Gewerke in die Rentenkasse einzahlen. Ein Ausstieg ist beim Branchenwechsel oder mit Gründung einer GmbH möglich.

Kosten. Handwerker können wählen, ob sie Pauschalbeiträge oder Beiträge, die sich nach dem Betriebsgewinn richten, überweisen. Der monatliche Regelbeitrag liegt 2010 im Westen bei 508,45 Euro und im Osten bei 431,83 Euro.

Leistungen. Wer die Pflichtbeiträge lange genug einzahlt, bekommt im Ernstfall eine Erwerbsminderungsrente und hat einen zusätzlichen Hinterbliebenenschutz (Witwen- oder Waisenrente).
Zwei Beispiele, wie sich die Leistungen bei unterschiedlichen Beitragsjahren ändern: Zwei Handwerker haben nach ihrer Lehre zehn Jahre als Arbeitnehmer gearbeitet und sich dann selbständig gemacht. In den Jahren bis zur Selbständigkeit haben sie durchschnittlich verdient. Ab dem Start in die Selbständigkeit zahlen sie den Regelbeitrag ein.

Beispiel 1: Der Unternehmer ist nach 18 Jahren ausgestiegen. Ab seinem persönlichen Rentenbeginn am 1. November 2010 kann er mit etwa 480 Euro (brutto) Rente rechnen.

Beispiel 2: Der Unternehmer hat nach Ablauf der 18 Pflichtjahre weiter eingezahlt. Insgesamt erreicht er 45 Jahre. Zu seinen 480 Euro für 18 Jahre kommen pro weiterem Jahr derzeit etwa 27 Euro hinzu. Ab seinem persönlichen Rentenbeginn am 1. November 2010 kann er mit etwa 1210 Euro (brutto) Rente rechnen. Während der ganzen Zeit bestand auch ein Schutz auf die Rente wegen Erwerbsminderung.
(Die Beträge sind gerundet, Quelle: Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd).