Streit um neue Schutzregeln Asbest-Altlasten: Gefahrstoffverordnung wälzt Verantwortung für asbesthaltige Baustoffe auf das Handwerk ab
Die zum 5. Dezember 2024 nach vielen Diskussionen in Kraft getretene und im Dezember 2025 nochmals aktualisierte Novelle der Gefahrstoffverordnung konkretisiert den Umgang mit asbesthaltigen Baustoffen. Ein neues Ampel-Modell für die Risikobewertung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen soll mehr Klarheit bringen. Doch eine zentrale Änderung in Sachen Asbest sorgt für Unmut und ist bei Bau- und Handwerksverbänden äußerst umstritten.
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