Ersthelfer: Neues Reglement für Aus- und Fortbildung

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Mindestens einen ausgebildeten Ersthelfer muss es in jedem Betrieb geben, das schreiben das Arbeitsschutzgesetz (ArbschG) und die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ vor. Jetzt wurde das Reglement zu den Aus- und Fortbildungen der Ersten Hilfe überarbeitet.

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Ab dem 1. April 2015 werden sowohl die Grundausbildung als auch die Fortbildung zur Ersten Hilfe umgestellt – auch für betriebliche Ersthelfer. Erarbeitet wurde das neue Ausbildungskonzept vom Fachbereich Erste Hilfe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Bundesarbeitsgemeinschaft Erste Hilfe der Hilfsorganisationen.

Auch psychische Betreuung gefragt

Studien hatten gezeigt, dass die alte Ausbildung den Ansprüchen moderner Erwachsenenpädagogik nicht mehr genügte. Nach der neuen Regelung sollen die Teilnehmer In der Grundausbildung lernen, grundsätzliche Maßnahmen in Notfallsituationen nach geltenden Standards systematisch anzuwenden. Außerdem sollen sie üben, Verletzte auch psychisch zu betreuen. Im Rahmen der Fortbildung soll das Wissen der Grundausbildung gesichert und um zusätzliche Maßnahmen der Ersten Hilfe ergänzt werden. Trainiert werden soll auch die Bewältigung von Notfallsituationen.

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