Arbeitsschutz A-Stäube: So halten Sie den verschärften Staubgrenzwert ein
Seit dem 1. Januar 2019 gilt der neue Grenzwert von 1,25 mg/m³ für A-Stäube am Arbeitsplatz. Dies bedeutet eine Verringerung um fast 60 Prozent gegenüber dem „alten“ Grenzwert von 3 mg/m³. Die Übergangsregelungen, die nur bis Ende 2018 anwendbar waren, sind längst abgelaufen.
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